[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-aifmd-erwgr-65-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"aifmd","über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003\u002F41\u002FEG und 2009\u002F65\u002FEG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009 und (EU) Nr. 1095\u002F2010","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011L0061",17289382,"ErwGr. 65","erwgr-65",null,"Erwägungsgründe","Hat ein Nicht-EU-AIFM daher die Absicht, EU-AIF zu verwalten und\u002Foder AIF in der Union mit einem Pass zu vertreiben, sollte er auch verpflichtet sein, diese Richtlinie einzuhalten, so dass er den gleichen Verpflichtungen unterliegt wie EU-AIFM. In besonderen Ausnahmefällen sollte der Nicht-EU-AIFM, wenn die Einhaltung einer Bestimmung dieser Richtlinie mit der Einhaltung der Rechtsvorschriften, denen der Nicht-EU-AIFM oder der in der Union vertriebene Nicht-EU-AIF unterliegt, nicht vereinbar ist, in dem erforderlichen Umfang von der Einhaltung der einschlägigen Bestimmung dieser Richtlinie befreit werden können, wenn er Folgendes belegen kann: es ist nicht möglich, die Einhaltung einer Bestimmung dieser Richtlinie mit der Einhaltung einer zwingenden Rechtsvorschrift, der der Nicht-EU-AIFM oder der in der Union vertriebene Nicht-EU-AIF unterliegt, zu vereinen; die Rechtsvorschriften, denen der Nicht-EU-AIFM oder der Nicht-EU-AIF unterliegt, enthalten eine gleichwertige Bestimmung mit dem gleichen regulatorischen Zweck und dem gleichen Schutzniveau für die Anleger des betreffenden AIF; und der Nicht-EU-AIFM oder der Nicht-EU-AIF hält diese gleichwertige Bestimmung ein.","AIFMD - Erwägungsgründe - ErwGr. 65\n\nHat ein Nicht-EU-AIFM daher die Absicht, EU-AIF zu verwalten und\u002Foder AIF in der Union mit einem Pass zu vertreiben, sollte er auch verpflichtet sein, diese Richtlinie einzuhalten, so dass er den gleichen Verpflichtungen unterliegt wie EU-AIFM. In besonderen Ausnahmefällen sollte der Nicht-EU-AIFM, wenn die Einhaltung einer Bestimmung dieser Richtlinie mit der Einhaltung der Rechtsvorschriften, denen der Nicht-EU-AIFM oder der in der Union vertriebene Nicht-EU-AIF unterliegt, nicht vereinbar ist, in dem erforderlichen Umfang von der Einhaltung der einschlägigen Bestimmung dieser Richtlinie befreit werden können, wenn er Folgendes belegen kann: es ist nicht möglich, die Einhaltung einer Bestimmung dieser Richtlinie mit der Einhaltung einer zwingenden Rechtsvorschrift, der der Nicht-EU-AIFM oder der in der Union vertriebene Nicht-EU-AIF unterliegt, zu vereinen; die Rechtsvorschriften, denen der Nicht-EU-AIFM oder der Nicht-EU-AIF unterliegt, enthalten eine gleichwertige Bestimmung mit dem gleichen regulatorischen Zweck und dem gleichen Schutzniveau für die Anleger des betreffenden AIF; und der Nicht-EU-AIFM oder der Nicht-EU-AIF hält diese gleichwertige Bestimmung ein.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 63","erwgr-63",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 62","erwgr-62",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 66","erwgr-66",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 67","erwgr-67",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 68","erwgr-68",[],false]