[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-aifmd-erwgr-74-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"aifmd","über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003\u002F41\u002FEG und 2009\u002F65\u002FEG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060\u002F2009 und (EU) Nr. 1095\u002F2010","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011L0061",17289391,"ErwGr. 74","erwgr-74",null,"Erwägungsgründe","Die ESMA sollte Entwürfe technischer Regulierungsstandards zum Inhalt der Vereinbarungen über die Zusammenarbeit, die vom Herkunftsmitgliedstaat oder vom Referenzmitgliedstaat des AIFM und den betreffenden Aufsichtsbehörden des Drittlands geschlossen werden müssen, sowie zu den Verfahren für den Informationsaustausch ausarbeiten. Mithilfe der Entwürfe technischer Regulierungsstandards sollte sichergestellt werden, dass nach diesen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit alle erforderlichen Informationen bereitgestellt werden, um es den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats und des Aufnahmemitgliedstaats zu ermöglichen, ihre Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse gemäß dieser Richtlinie wahrzunehmen. Die ESMA sollte in ihrer Funktion auch die Aushandlung und den Abschluss der Vereinbarungen über die Zusammenarbeit erleichtern. So sollte die ESMA diese Funktion zum Beispiel dazu nutzen dürfen, ein standardisiertes Format für derartige Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen.","AIFMD - Erwägungsgründe - ErwGr. 74\n\nDie ESMA sollte Entwürfe technischer Regulierungsstandards zum Inhalt der Vereinbarungen über die Zusammenarbeit, die vom Herkunftsmitgliedstaat oder vom Referenzmitgliedstaat des AIFM und den betreffenden Aufsichtsbehörden des Drittlands geschlossen werden müssen, sowie zu den Verfahren für den Informationsaustausch ausarbeiten. Mithilfe der Entwürfe technischer Regulierungsstandards sollte sichergestellt werden, dass nach diesen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit alle erforderlichen Informationen bereitgestellt werden, um es den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats und des Aufnahmemitgliedstaats zu ermöglichen, ihre Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse gemäß dieser Richtlinie wahrzunehmen. Die ESMA sollte in ihrer Funktion auch die Aushandlung und den Abschluss der Vereinbarungen über die Zusammenarbeit erleichtern. So sollte die ESMA diese Funktion zum Beispiel dazu nutzen dürfen, ein standardisiertes Format für derartige Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 73","erwgr-73",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 72","erwgr-72",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 71","erwgr-71",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 75","erwgr-75",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 76","erwgr-76",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 77","erwgr-77",[],false]