[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-batterie_vo-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"batterie_vo","über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG und der Verordnung (EU) 2019\u002F1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006\u002F66\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-05-27","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1542",19005774,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Batterien sind eine wichtige Energiequelle und gehören zu den Schlüsselelementen für nachhaltige Entwicklung, grüne Mobilität, saubere Energie und Klimaneutralität. Es wird davon ausgegangen, dass die Nachfrage nach Batterien in den kommenden Jahren rapide ansteigen wird, insbesondere für die Verwendung zum Antrieb von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr und leichten Verkehrsmitteln, sodass der Markt für Batterien weltweit zunehmend an strategischer Bedeutung gewinnt. Im Bereich der Batterietechnologie werden auch weiterhin bedeutende wissenschaftliche und technische Fortschritte erzielt werden. Angesichts der strategischen Bedeutung von Batterien und zur Gewährleistung von Rechtssicherheit für alle beteiligten Akteure sowie zur Vermeidung von Diskriminierung, Handelshemmnissen und Verzerrungen auf dem Batteriemarkt ist es erforderlich, Vorschriften in Bezug auf die Nachhaltigkeit, die Leistung, die Sicherheit, die Sammlung, das Recycling und die weitere Nutzung (im Folgenden „Second Life“) von Batterien sowie in Bezug auf Informationen zu Batterien für Endnutzer und Wirtschaftsakteure festzulegen. Es ist notwendig, einen harmonisierten Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien zu schaffen, die in der Union in Verkehr gebracht werden.","BATTERIE_VO - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nBatterien sind eine wichtige Energiequelle und gehören zu den Schlüsselelementen für nachhaltige Entwicklung, grüne Mobilität, saubere Energie und Klimaneutralität. Es wird davon ausgegangen, dass die Nachfrage nach Batterien in den kommenden Jahren rapide ansteigen wird, insbesondere für die Verwendung zum Antrieb von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr und leichten Verkehrsmitteln, sodass der Markt für Batterien weltweit zunehmend an strategischer Bedeutung gewinnt. Im Bereich der Batterietechnologie werden auch weiterhin bedeutende wissenschaftliche und technische Fortschritte erzielt werden. Angesichts der strategischen Bedeutung von Batterien und zur Gewährleistung von Rechtssicherheit für alle beteiligten Akteure sowie zur Vermeidung von Diskriminierung, Handelshemmnissen und Verzerrungen auf dem Batteriemarkt ist es erforderlich, Vorschriften in Bezug auf die Nachhaltigkeit, die Leistung, die Sicherheit, die Sammlung, das Recycling und die weitere Nutzung (im Folgenden „Second Life“) von Batterien sowie in Bezug auf Informationen zu Batterien für Endnutzer und Wirtschaftsakteure festzulegen. Es ist notwendig, einen harmonisierten Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien zu schaffen, die in der Union in Verkehr gebracht werden.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]