[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-batterie_vo-erwgr-42-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"batterie_vo","über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG und der Verordnung (EU) 2019\u002F1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006\u002F66\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-05-27","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1542",19005814,"ErwGr. 42","erwgr-42",null,"Erwägungsgründe","In Kraftfahrzeuge eingebaute Starter- und Elektrofahrzeugbatterien sollten von unabhängigen Fachleuten entfernt und ausgetauscht werden können. Um sicherzustellen, dass diese Batterien entfernt, ausgetauscht und demontiert werden können, einschließlich der Verbindungs-, Befestigungs- und Dichtungselemente, sollte eine Überarbeitung der Richtlinie 2000\u002F53\u002FEG in Erwägung gezogen werden. Für die Zwecke der Gestaltung, Erzeugung und Reparatur von Starter- und Elektrofahrzeugbatterien sollten Erzeuger interessierten Erzeugern, Mechanikern bzw. Reparaturkräften für Ausrüstungen von Fahrzeugen der Klassen M, N und O gemäß der Verordnung (EU) 2018\u002F858 ohne Diskriminierung die einschlägigen On-Board-Diagnoseinformationen und Reparatur- und Wartungsinformationen bereitstellen. Außerdem sollte die Kommission die Erarbeitung von Normen für die Gestaltung und Montageverfahren anregen, die die Wartung, die Reparatur und die Umnutzung von Batterien und Batteriesätzen erleichtern.","BATTERIE_VO - Erwägungsgründe - ErwGr. 42\n\nIn Kraftfahrzeuge eingebaute Starter- und Elektrofahrzeugbatterien sollten von unabhängigen Fachleuten entfernt und ausgetauscht werden können. Um sicherzustellen, dass diese Batterien entfernt, ausgetauscht und demontiert werden können, einschließlich der Verbindungs-, Befestigungs- und Dichtungselemente, sollte eine Überarbeitung der Richtlinie 2000\u002F53\u002FEG in Erwägung gezogen werden. Für die Zwecke der Gestaltung, Erzeugung und Reparatur von Starter- und Elektrofahrzeugbatterien sollten Erzeuger interessierten Erzeugern, Mechanikern bzw. Reparaturkräften für Ausrüstungen von Fahrzeugen der Klassen M, N und O gemäß der Verordnung (EU) 2018\u002F858 ohne Diskriminierung die einschlägigen On-Board-Diagnoseinformationen und Reparatur- und Wartungsinformationen bereitstellen. Außerdem sollte die Kommission die Erarbeitung von Normen für die Gestaltung und Montageverfahren anregen, die die Wartung, die Reparatur und die Umnutzung von Batterien und Batteriesätzen erleichtern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 39","erwgr-39",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 45","erwgr-45",[],false]