[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-batterie_vo-erwgr-56-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"batterie_vo","über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG und der Verordnung (EU) 2019\u002F1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006\u002F66\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-05-27","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R1542",19005828,"ErwGr. 56","erwgr-56",null,"Erwägungsgründe","Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle notifizierten Stellen ihre Tätigkeit auf dem gleichen Niveau und unter fairen Wettbewerbsbedingungen und in Autonomie ausüben. Daher sollten in dieser Verordnung Anforderungen für Konformitätsbewertungsstellen festgelegt werden, die zur Durchführung von Konformitätsbewertungstätigkeiten als solche notifiziert werden wollen. Diese Anforderungen sollten weiterhin als Voraussetzung für die laufende Aktualisierung der Kompetenz der notifizierten Stelle gelten. Um ihre Autonomie zu gewährleisten, sollten die notifizierte Stelle und das von ihr beschäftigte Personal verpflichtet sein, unabhängig von den Wirtschaftsakteuren in der Batterie-Wertschöpfungskette und von anderen Unternehmen, einschließlich Unternehmensverbänden, Muttergesellschaften und untergeordneten Gesellschaften und Stellen, zu bleiben. Die notifizierte Stelle sollte verpflichtet sein, ihre Unabhängigkeit zu dokumentarisch nachzuweisen und diese Unterlagen der notifizierenden Behörde vorzulegen. Die notifizierten Stellen sollten für die Rotation der Mitarbeiter sorgen, die die verschiedenen Konformitätsbewertungsaufgaben wahrnehmen.","BATTERIE_VO - Erwägungsgründe - ErwGr. 56\n\nEs ist von entscheidender Bedeutung, dass alle notifizierten Stellen ihre Tätigkeit auf dem gleichen Niveau und unter fairen Wettbewerbsbedingungen und in Autonomie ausüben. Daher sollten in dieser Verordnung Anforderungen für Konformitätsbewertungsstellen festgelegt werden, die zur Durchführung von Konformitätsbewertungstätigkeiten als solche notifiziert werden wollen. Diese Anforderungen sollten weiterhin als Voraussetzung für die laufende Aktualisierung der Kompetenz der notifizierten Stelle gelten. Um ihre Autonomie zu gewährleisten, sollten die notifizierte Stelle und das von ihr beschäftigte Personal verpflichtet sein, unabhängig von den Wirtschaftsakteuren in der Batterie-Wertschöpfungskette und von anderen Unternehmen, einschließlich Unternehmensverbänden, Muttergesellschaften und untergeordneten Gesellschaften und Stellen, zu bleiben. Die notifizierte Stelle sollte verpflichtet sein, ihre Unabhängigkeit zu dokumentarisch nachzuweisen und diese Unterlagen der notifizierenden Behörde vorzulegen. Die notifizierten Stellen sollten für die Rotation der Mitarbeiter sorgen, die die verschiedenen Konformitätsbewertungsaufgaben wahrnehmen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 55","erwgr-55",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 54","erwgr-54",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 53","erwgr-53",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 57","erwgr-57",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 58","erwgr-58",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 59","erwgr-59",[],false]