[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-cbam-erwgr-31-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"cbam","zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R0956",17290162,"ErwGr. 31","erwgr-31",null,"Erwägungsgründe","Die Waren, auf die die vorliegende Verordnung Anwendung findet, sollten nach einer sorgfältigen Analyse ihrer Relevanz hinsichtlich der kumulierten Treibhausgasemissionen und des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen in den entsprechenden EU-EHS-Sektoren ausgewählt werden, wobei gleichzeitig die Komplexität und der Verwaltungsaufwand für die betreffenden Betreiber möglichst gering zu halten sind. In die Auswahl sollten insbesondere Grundstoffe und Grunderzeugnisse aufgenommen werden, die unter das EU-EHS fallen, damit sichergestellt ist, dass für graue Emissionen, die mit in die Union eingeführten emissionsintensiven Erzeugnissen verbunden sind, ein CO2-Preis angewandt wird, der dem für Erzeugnisse aus der Union angewandten Preis entspricht, und das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen gemindert wird. Als maßgebliche Kriterien zur Einengung der Auswahl sind zu nennen: erstens die Relevanz der Sektoren hinsichtlich der Emissionen, insbesondere, ob der betreffende Sektor zu den insgesamt größten Emittenten von Treibhausgasen gehört; zweitens das Bestehen eines erheblichen Risikos einer Verlagerung von CO2-Emissionen für den Sektor, wie in der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG definiert; und drittens das notwendige Gleichgewicht zwischen der Abdeckung einer breiten Palette an Waren unter dem Gesichtspunkt der Treibhausgasemissionen und einer Begrenzung der Komplexität und des Verwaltungsaufwands.","CBAM - Erwägungsgründe - ErwGr. 31\n\nDie Waren, auf die die vorliegende Verordnung Anwendung findet, sollten nach einer sorgfältigen Analyse ihrer Relevanz hinsichtlich der kumulierten Treibhausgasemissionen und des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen in den entsprechenden EU-EHS-Sektoren ausgewählt werden, wobei gleichzeitig die Komplexität und der Verwaltungsaufwand für die betreffenden Betreiber möglichst gering zu halten sind. In die Auswahl sollten insbesondere Grundstoffe und Grunderzeugnisse aufgenommen werden, die unter das EU-EHS fallen, damit sichergestellt ist, dass für graue Emissionen, die mit in die Union eingeführten emissionsintensiven Erzeugnissen verbunden sind, ein CO2-Preis angewandt wird, der dem für Erzeugnisse aus der Union angewandten Preis entspricht, und das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen gemindert wird. Als maßgebliche Kriterien zur Einengung der Auswahl sind zu nennen: erstens die Relevanz der Sektoren hinsichtlich der Emissionen, insbesondere, ob der betreffende Sektor zu den insgesamt größten Emittenten von Treibhausgasen gehört; zweitens das Bestehen eines erheblichen Risikos einer Verlagerung von CO2-Emissionen für den Sektor, wie in der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG definiert; und drittens das notwendige Gleichgewicht zwischen der Abdeckung einer breiten Palette an Waren unter dem Gesichtspunkt der Treibhausgasemissionen und einer Begrenzung der Komplexität und des Verwaltungsaufwands.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 28","erwgr-28",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 34","erwgr-34",[],false]