[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-cbam-erwgr-74-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"cbam","zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023R0956",17290205,"ErwGr. 74","erwgr-74",null,"Erwägungsgründe","Da das CBAM darauf abzielt, eine umweltfreundlichere Herstellung zu fördern, ist die Union entschlossen, im Rahmen der externen Dimension des europäischen Grünen Deals und im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris mit Drittländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zusammenzuarbeiten und diese auf dem Weg zur Dekarbonisierung ihrer verarbeitenden Industrie zu unterstützen. Die Union sollte diese Länder und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder mit Mitteln aus dem Unionshaushalt unterstützen, um einen Beitrag zur Gewährleistung der Anpassung an die neuen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung zu leisten. Die Union sollte auch weiterhin den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in diesen Ländern unterstützen, darunter auch deren Bemühungen um die Dekarbonisierung und den Wandel ihrer verarbeitenden Industrie, und zwar im Rahmen der Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens und der finanziellen Unterstützung, die die Union für die internationale Klimaschutzfinanzierung bereitstellt. Die Union arbeitet an der Einführung neuer Eigenmittel auf der Grundlage der Einnahmen aus den Verkäufen von CBAM-Zertifikaten.","CBAM - Erwägungsgründe - ErwGr. 74\n\nDa das CBAM darauf abzielt, eine umweltfreundlichere Herstellung zu fördern, ist die Union entschlossen, im Rahmen der externen Dimension des europäischen Grünen Deals und im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris mit Drittländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zusammenzuarbeiten und diese auf dem Weg zur Dekarbonisierung ihrer verarbeitenden Industrie zu unterstützen. Die Union sollte diese Länder und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder mit Mitteln aus dem Unionshaushalt unterstützen, um einen Beitrag zur Gewährleistung der Anpassung an die neuen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung zu leisten. Die Union sollte auch weiterhin den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in diesen Ländern unterstützen, darunter auch deren Bemühungen um die Dekarbonisierung und den Wandel ihrer verarbeitenden Industrie, und zwar im Rahmen der Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens und der finanziellen Unterstützung, die die Union für die internationale Klimaschutzfinanzierung bereitstellt. Die Union arbeitet an der Einführung neuer Eigenmittel auf der Grundlage der Einnahmen aus den Verkäufen von CBAM-Zertifikaten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 73","erwgr-73",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 72","erwgr-72",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 71","erwgr-71",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 75","erwgr-75",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 76","erwgr-76",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 77","erwgr-77",[],false]