[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-cra-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"cra","über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168\u002F2013 und (EU) 2019\u002F1020 und der Richtlinie (EU) 2020\u002F1828 (Cyberresilienz-Verordnung)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-25","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R2847",13305247,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Mit dieser Verordnung sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung sicherer Produkte mit digitalen Elementen geschaffen werden, damit Hardware- und Softwareprodukte mit weniger Schwachstellen in den Verkehr gebracht werden und damit sich die Hersteller während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts konsequent um die Sicherheit kümmern. Außerdem sollen Bedingungen geschaffen werden, die es den Nutzern ermöglichen, bei der Auswahl und Verwendung von Produkten mit digitalen Elementen die Cybersicherheit zu berücksichtigen, beispielsweise durch mehr Transparenz in Bezug auf den Unterstützungszeitraum für auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen.","CRA - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nMit dieser Verordnung sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung sicherer Produkte mit digitalen Elementen geschaffen werden, damit Hardware- und Softwareprodukte mit weniger Schwachstellen in den Verkehr gebracht werden und damit sich die Hersteller während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts konsequent um die Sicherheit kümmern. Außerdem sollen Bedingungen geschaffen werden, die es den Nutzern ermöglichen, bei der Auswahl und Verwendung von Produkten mit digitalen Elementen die Cybersicherheit zu berücksichtigen, beispielsweise durch mehr Transparenz in Bezug auf den Unterstützungszeitraum für auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]