[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-cra-erwgr-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"cra","über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168\u002F2013 und (EU) 2019\u002F1020 und der Richtlinie (EU) 2020\u002F1828 (Cyberresilienz-Verordnung)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-25","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R2847",13305272,"ErwGr. 27","erwgr-27",null,"Erwägungsgründe","Mit der Verordnung (EU) 2019\u002F2144 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) sind Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen sowie von Systemen und Bauteilen für diese Fahrzeuge festgelegt und bestimmte Cybersicherheitsanforderungen eingeführt worden, auch in Bezug auf den Betrieb eines zertifizierten Cybersicherheitsmanagementsystems, Software-Aktualisierungen, welche die Strategien und Verfahren der Organisationen für den Umgang mit Cybersicherheitsrisiken über dem gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Diensten im Einklang mit den geltenden Regelungen der Vereinten Nationen über technische Spezifikationen und Cybersicherheit, insbesondere die UN-Regelung Nr. 155 — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Cybersicherheit und des Cybersicherheitsmanagementsystems (12), umfassen und spezifische Konformitätsbewertungsverfahren vorsehen. Im Bereich der Luftfahrt besteht das Hauptziel der Verordnung (EU) 2018\u002F1139 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) in der Festlegung und Aufrechterhaltung eines hohen einheitlichen Niveaus der Flugsicherheit in der Union. Die Verordnung schafft einen Rahmen für grundlegende Anforderungen an die Lufttüchtigkeit luftfahrttechnischer Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen, einschließlich Software, die Pflichten zum Schutz vor Bedrohungen der Informationssicherheit umfasst. Mit dem Zertifizierungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2018\u002F1139 wird die mit der vorliegenden Verordnung angestrebte Vertrauenswürdigkeit sichergestellt. Produkte mit digitalen Elementen, die unter die Verordnung (EU) 2019\u002F2144 fallen, und Produkte, die nach der Verordnung (EU) 2018\u002F1139 zertifiziert worden sind, sollten daher nicht den in der vorliegenden Verordnung festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen.","CRA - Erwägungsgründe - ErwGr. 27\n\nMit der Verordnung (EU) 2019\u002F2144 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) sind Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen sowie von Systemen und Bauteilen für diese Fahrzeuge festgelegt und bestimmte Cybersicherheitsanforderungen eingeführt worden, auch in Bezug auf den Betrieb eines zertifizierten Cybersicherheitsmanagementsystems, Software-Aktualisierungen, welche die Strategien und Verfahren der Organisationen für den Umgang mit Cybersicherheitsrisiken über dem gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Diensten im Einklang mit den geltenden Regelungen der Vereinten Nationen über technische Spezifikationen und Cybersicherheit, insbesondere die UN-Regelung Nr. 155 — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Cybersicherheit und des Cybersicherheitsmanagementsystems (12), umfassen und spezifische Konformitätsbewertungsverfahren vorsehen. Im Bereich der Luftfahrt besteht das Hauptziel der Verordnung (EU) 2018\u002F1139 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) in der Festlegung und Aufrechterhaltung eines hohen einheitlichen Niveaus der Flugsicherheit in der Union. Die Verordnung schafft einen Rahmen für grundlegende Anforderungen an die Lufttüchtigkeit luftfahrttechnischer Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen, einschließlich Software, die Pflichten zum Schutz vor Bedrohungen der Informationssicherheit umfasst. Mit dem Zertifizierungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2018\u002F1139 wird die mit der vorliegenden Verordnung angestrebte Vertrauenswürdigkeit sichergestellt. 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