[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crd4-art-105-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crd4","über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002\u002F87\u002FEG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006\u002F48\u002FEG und 2006\u002F49\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0036",17294572,"Art. 105","art-105","Besondere Liquiditätsanforderungen","KAPITEL 2 Überprüfungsverfahren","Für die Zwecke der Festlegung angemessener Liquiditätsanforderungen auf der Grundlage der gemäß Abschnitt III durchgeführten Überprüfung und Bewertung beurteilen die zuständigen Behörden, ob es notwendig ist, eine besondere Liquiditätsanforderung vorzuschreiben, um Liquiditätsrisiken zu unterlegen, denen ein Institut ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte, wobei sie Folgendem Rechnung tragen:\na) dem besonderen Geschäftsmodell des Instituts,\nb) den Regelungen, Verfahren und Mechanismen des Instituts nach Abschnitt II und insbesondere nach Artikel 86,\nc) dem Ergebnis der Überprüfung und Bewertung nach Artikel 97,\nd) dem systemrelevanten Liquiditätsrisiko, das die Integrität der Finanzmärkte des betreffenden Mitgliedstaats gefährdet.\nInsbesondere sollten die zuständigen Behörden unbeschadet des Artikels 67 prüfen, ob Verwaltungssanktionen oder andere Verwaltungsmaßnahmen, einschließlich aufsichtlicher Abgaben anzuwenden sind, deren Höhe sich weitgehend an der Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Liquiditätsposition eines Instituts und den auf nationaler oder Unionsebene festgelegten Anforderungen an Liquidität und stabile Refinanzierung orientiert.","CRD4 - KAPITEL 2 Überprüfungsverfahren - Abschnitt IV Aufsichtsmaßnahmen und befugnisse - Art. 105 Besondere Liquiditätsanforderungen\n\nFür die Zwecke der Festlegung angemessener Liquiditätsanforderungen auf der Grundlage der gemäß Abschnitt III durchgeführten Überprüfung und Bewertung beurteilen die zuständigen Behörden, ob es notwendig ist, eine besondere Liquiditätsanforderung vorzuschreiben, um Liquiditätsrisiken zu unterlegen, denen ein Institut ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte, wobei sie Folgendem Rechnung tragen:\na) dem besonderen Geschäftsmodell des Instituts,\nb) den Regelungen, Verfahren und Mechanismen des Instituts nach Abschnitt II und insbesondere nach Artikel 86,\nc) dem Ergebnis der Überprüfung und Bewertung nach Artikel 97,\nd) dem systemrelevanten Liquiditätsrisiko, das die Integrität der Finanzmärkte des betreffenden Mitgliedstaats gefährdet.\nInsbesondere sollten die zuständigen Behörden unbeschadet des Artikels 67 prüfen, ob Verwaltungssanktionen oder andere Verwaltungsmaßnahmen, einschließlich aufsichtlicher Abgaben anzuwenden sind, deren Höhe sich weitgehend an der Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Liquiditätsposition eines Instituts und den auf nationaler oder Unionsebene festgelegten Anforderungen an Liquidität und stabile Refinanzierung orientiert.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt IV Aufsichtsmaßnahmen und befugnisse",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 104","Aufsichtsbefugnisse","art-104",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 103","Anwendung von Aufsichtsmaßnahmen auf Institute mit ähnlichen Risikoprofilen","art-103",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 102","Aufsichtsmaßnahmen","art-102",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 106","Spezielle Publizitätsanforderungen","art-106",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 107","Angleichung der aufsichtlichen Überprüfungen, Bewertungen und Aufsichtsmaßnahmen","art-107",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 108","Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals","art-108",[],false]