[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crd4-art-82-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crd4","über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002\u002F87\u002FEG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006\u002F48\u002FEG und 2006\u002F49\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0036",17294544,"Art. 82","art-82","Verbriefungsrisiko","KAPITEL 2 Überprüfungsverfahren","(1) Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Risiken aus Verbriefungen, bei denen die Kreditinstitute als Anleger, Originator oder Sponsor auftreten, einschließlich Reputationsrisiken (wie sie bei komplexen Strukturen oder Produkten entstehen), mittels angemessener Grundsätze und Verfahren bewertet und erfasst werden, um zu gewährleisten, dass die wirtschaftliche Substanz der Verbriefung in der Risikobewertung und den Entscheidungen der Geschäftsleitung in vollem Umfang zum Ausdruck kommt.\n(2) Die zuständigen Behörden sorgen dafür, dass Institute, die Originator revolvierender Verbriefungen mit Klauseln über eine vorzeitige Rückzahlung sind, über Liquiditätspläne verfügen, die den Auswirkungen sowohl einer planmäßigen wie auch einer vorzeitigen Rückzahlung Rechnung tragen.","CRD4 - KAPITEL 2 Überprüfungsverfahren - Abschnitt II Regelungen, Verfahren und Mechanismen der Institute Allgemeine Grundsätze Technische Kriterien für die Organisation und Behandlung von Risiken - Art. 82 Verbriefungsrisiko\n\n(1) Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Risiken aus Verbriefungen, bei denen die Kreditinstitute als Anleger, Originator oder Sponsor auftreten, einschließlich Reputationsrisiken (wie sie bei komplexen Strukturen oder Produkten entstehen), mittels angemessener Grundsätze und Verfahren bewertet und erfasst werden, um zu gewährleisten, dass die wirtschaftliche Substanz der Verbriefung in der Risikobewertung und den Entscheidungen der Geschäftsleitung in vollem Umfang zum Ausdruck kommt.\n(2) Die zuständigen Behörden sorgen dafür, dass Institute, die Originator revolvierender Verbriefungen mit Klauseln über eine vorzeitige Rückzahlung sind, über Liquiditätspläne verfügen, die den Auswirkungen sowohl einer planmäßigen wie auch einer vorzeitigen Rückzahlung Rechnung tragen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt II Regelungen, Verfahren und Mechanismen der Institute Allgemeine Grundsätze Technische Kriterien für die Organisation und Behandlung von Risiken",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 81","Konzentrationsrisiko","art-81",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 80","Restrisiko","art-80",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 79","Kreditrisiko und Gegenparteiausfall","art-79",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 83","Marktrisiko","art-83",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 84","Zinsänderungsrisiko bei Geschäften des Anlagebuchs","art-84",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 85","Operationelles Risiko","art-85",[],false]