[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crd4-erwgr-62-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crd4","über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002\u002F87\u002FEG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006\u002F48\u002FEG und 2006\u002F49\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0036",17294410,"ErwGr. 62","erwgr-62",null,"Erwägungsgründe","Gibt die Vergütungspolitik Anreize für eine überzogene Risikobereitschaft, kann dies dem soliden und wirksamen Risikomanagement von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen abträglich sein. Die G20-Mitglieder haben sich zur Anwendung der vom Rat für Finanzstabilität (FSB) formulierten Grundsätze für solide Vergütungspraxis und der dazugehörigen Durchführungsstandards verpflichtet, die die potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und die Eindämmung der Risikobereitschaft natürlicher Personen zum Gegenstand haben. Mit dieser Richtlinie sollen die internationalen Grundsätze und Standards auf Unionsebene umgesetzt und Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zu diesem Zweck ausdrücklich dazu verpflichtet werden, für alle Kategorien von Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen auswirkt, eine Vergütungspolitik und -praxis festzulegen und beizubehalten, die mit einem wirksamen Risikomanagement zu vereinbaren ist.","CRD4 - Erwägungsgründe - ErwGr. 62\n\nGibt die Vergütungspolitik Anreize für eine überzogene Risikobereitschaft, kann dies dem soliden und wirksamen Risikomanagement von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen abträglich sein. Die G20-Mitglieder haben sich zur Anwendung der vom Rat für Finanzstabilität (FSB) formulierten Grundsätze für solide Vergütungspraxis und der dazugehörigen Durchführungsstandards verpflichtet, die die potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und die Eindämmung der Risikobereitschaft natürlicher Personen zum Gegenstand haben. Mit dieser Richtlinie sollen die internationalen Grundsätze und Standards auf Unionsebene umgesetzt und Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zu diesem Zweck ausdrücklich dazu verpflichtet werden, für alle Kategorien von Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen auswirkt, eine Vergütungspolitik und -praxis festzulegen und beizubehalten, die mit einem wirksamen Risikomanagement zu vereinbaren ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 61","erwgr-61",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 60","erwgr-60",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 59","erwgr-59",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 63","erwgr-63",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 65","erwgr-65",[],false]