[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crd4-erwgr-63-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crd4","über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002\u002F87\u002FEG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006\u002F48\u002FEG und 2006\u002F49\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0036",17294411,"ErwGr. 63","erwgr-63",null,"Erwägungsgründe","Um die Solidität der Vergütungspolitik von Instituten zu gewährleisten, sollten in Bezug auf die Unternehmensführung und die Struktur der Vergütungspolitik klare Grundsätze festgelegt werden. So sollte die Vergütungspolitik insbesondere nach der Risikobereitschaft, den Werten und den langfristigen Interessen des Kreditinstituts oder der Wertpapierfirma ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck sollte die Bemessung der leistungsabhängigen Vergütungskomponente auf die langfristige Leistung abstellen und den mit dieser Leistung verbundenen aktuellen und künftigen Risiken Rechnung tragen.","CRD4 - Erwägungsgründe - ErwGr. 63\n\nUm die Solidität der Vergütungspolitik von Instituten zu gewährleisten, sollten in Bezug auf die Unternehmensführung und die Struktur der Vergütungspolitik klare Grundsätze festgelegt werden. So sollte die Vergütungspolitik insbesondere nach der Risikobereitschaft, den Werten und den langfristigen Interessen des Kreditinstituts oder der Wertpapierfirma ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck sollte die Bemessung der leistungsabhängigen Vergütungskomponente auf die langfristige Leistung abstellen und den mit dieser Leistung verbundenen aktuellen und künftigen Risiken Rechnung tragen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 62","erwgr-62",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 61","erwgr-61",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 60","erwgr-60",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 65","erwgr-65",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 66","erwgr-66",[],false]