[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crd4-erwgr-64-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crd4","über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002\u002F87\u002FEG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006\u002F48\u002FEG und 2006\u002F49\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0036",17294412,"ErwGr. 64","erwgr-64",null,"Erwägungsgründe","Bei der Politik der variablen Vergütung sollte unterschieden werden zwischen der festen Vergütung einerseits, zu der Zahlungen, regelmäßige anteilmäßige Altersvorsorgebeiträge oder Leistungen (sofern diese Leistungen nicht an Leistungskriterien gebunden sind) zählen, und der variablen Vergütung, zu der zusätzliche Zahlungen, an Leistungskriterien geknüpfte Leistungen oder – unter außergewöhnlichen Umständen – sonstige vertragliche Elemente zählen, jedoch nicht solche Elemente, die Teil gewöhnlicher Beschäftigungsverhältnisse sind (wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuungseinrichtungen oder regelmäßige anteilmäßige Altersvorsorgebeiträge). Es sollten sowohl monetäre als auch nichtmonetäre Leistungen in die variable Vergütung einbezogen werden.","CRD4 - Erwägungsgründe - ErwGr. 64\n\nBei der Politik der variablen Vergütung sollte unterschieden werden zwischen der festen Vergütung einerseits, zu der Zahlungen, regelmäßige anteilmäßige Altersvorsorgebeiträge oder Leistungen (sofern diese Leistungen nicht an Leistungskriterien gebunden sind) zählen, und der variablen Vergütung, zu der zusätzliche Zahlungen, an Leistungskriterien geknüpfte Leistungen oder – unter außergewöhnlichen Umständen – sonstige vertragliche Elemente zählen, jedoch nicht solche Elemente, die Teil gewöhnlicher Beschäftigungsverhältnisse sind (wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuungseinrichtungen oder regelmäßige anteilmäßige Altersvorsorgebeiträge). Es sollten sowohl monetäre als auch nichtmonetäre Leistungen in die variable Vergütung einbezogen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 63","erwgr-63",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 62","erwgr-62",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 61","erwgr-61",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 65","erwgr-65",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 66","erwgr-66",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 67","erwgr-67",[],false]