[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crd4-erwgr-83-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crd4","über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002\u002F87\u002FEG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006\u002F48\u002FEG und 2006\u002F49\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013L0036",17294431,"ErwGr. 83","erwgr-83",null,"Erwägungsgründe","Beschränkungen hinsichtlich variabler Vergütungen sind ein wichtiges Element, um zu gewährleisten, dass innerhalb der Bandbreite ihres Kapitalpuffers operierende Kreditinstitute und Wertpapierfirmen ihr Eigenmittelniveau wiederherstellen. Für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gilt bereits der Grundsatz, dass Prämien und nach Ermessen gezahlte variable Vergütungen an Kategorien von Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts auswirkt, im Hinblick auf dessen finanzielle Lage vertretbar sein müssen. Um sicherzustellen, dass ein Institut die Höhe seiner Eigenmittel rasch wiederherstellt, ist es angebracht, die Gewährung variabler Vergütungen und freiwilliger Altersvorsorgeleistungen an die Gewinnsituation des Instituts anzupassen, wenn die kombinierte Kapitalpufferanforderung nicht erfüllt ist, wobei die langfristige Solidität des Instituts zu berücksichtigen ist.","CRD4 - Erwägungsgründe - ErwGr. 83\n\nBeschränkungen hinsichtlich variabler Vergütungen sind ein wichtiges Element, um zu gewährleisten, dass innerhalb der Bandbreite ihres Kapitalpuffers operierende Kreditinstitute und Wertpapierfirmen ihr Eigenmittelniveau wiederherstellen. Für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gilt bereits der Grundsatz, dass Prämien und nach Ermessen gezahlte variable Vergütungen an Kategorien von Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts auswirkt, im Hinblick auf dessen finanzielle Lage vertretbar sein müssen. Um sicherzustellen, dass ein Institut die Höhe seiner Eigenmittel rasch wiederherstellt, ist es angebracht, die Gewährung variabler Vergütungen und freiwilliger Altersvorsorgeleistungen an die Gewinnsituation des Instituts anzupassen, wenn die kombinierte Kapitalpufferanforderung nicht erfüllt ist, wobei die langfristige Solidität des Instituts zu berücksichtigen ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 82","erwgr-82",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 81","erwgr-81",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 80","erwgr-80",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 84","erwgr-84",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 85","erwgr-85",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 86","erwgr-86",[],false]