[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crr-anhang-i-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crr","über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0575",17299064,"Anhang I","anhang-i","Einstufung außerbilanzieller Geschäfte","Anhänge","(1)\tHohes Kreditrisiko: a) Garantien, die den Charakter eines Kreditsubstituts haben (z.B.\nGarantien der rechtzeitigen Auszahlung von Kreditlinien), b) Kreditderivate, c) Akzepte, d) Indossamente auf Wechsel, die nicht die Unterschrift eines anderen Instituts tragen, e) Geschäfte mit Rückgriff (z.B.\nFactoring, Fazilitäten zur Bevorschussung von Rechnungen), f) unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (\"standby letters of credit\"), die den Charakter eines Kreditsubstituts haben; g) Termingeschäfte mit Aktivpositionen; h) Einlagentermingeschäft (\"Forward Deposits\"); i) unbezahlter Anteil von teileingezahlten Aktien und Wertpapieren; j) Pensionsgeschäfte gemäß Artikel 12 Absätze 3 und 5 der Richtlinie 86\u002F635\u002FEWG; k) andere Positionen mit hohem Risiko.\na)\tGarantien, die den Charakter eines Kreditsubstituts haben (z.B.\nGarantien der rechtzeitigen Auszahlung von Kreditlinien),\nb)\tKreditderivate,\nc)\tAkzepte,\nd)\tIndossamente auf Wechsel, die nicht die Unterschrift eines anderen Instituts tragen,\ne)\tGeschäfte mit Rückgriff (z.B.\nFactoring, Fazilitäten zur Bevorschussung von Rechnungen),\nf)\tunwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (\"standby letters of credit\"), die den Charakter eines Kreditsubstituts haben;\ng)\tTermingeschäfte mit Aktivpositionen;\nh)\tEinlagentermingeschäft (\"Forward Deposits\");\ni)\tunbezahlter Anteil von teileingezahlten Aktien und Wertpapieren;\nj)\tPensionsgeschäfte gemäß Artikel 12 Absätze 3 und 5 der Richtlinie 86\u002F635\u002FEWG;\nk)\tandere Positionen mit hohem Risiko.\n(2)\tMittleres Kreditrisiko: a) außerbilanzielle Posten für die Handelsfinanzierung, d. h. ausgestellte und bestätigte Dokumentenkredite (siehe auch \"mittleres\u002Fniedriges Kreditrisiko\"), b) andere außerbilanzielle Posten: i) Versandgarantien, Zoll- und Steuerbürgschaften, ii) nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen) mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr, iii) Absicherungsfazilitäten (\"note issuance facilities\", NIF) und Fazilitäten zur revolvierenden Platzierung von Geldmarkttiteln (\"revolving underwriting facilities\", RUF), iv) andere Positionen mit mittlerem Risiko, die der EBA angezeigt wurden.\na)\taußerbilanzielle Posten für die Handelsfinanzierung, d. h. ausgestellte und bestätigte Dokumentenkredite (siehe auch \"mittleres\u002Fniedriges Kreditrisiko\"),\nb)\tandere außerbilanzielle Posten: i) Versandgarantien, Zoll- und Steuerbürgschaften, ii) nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen) mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr, iii) Absicherungsfazilitäten (\"note issuance facilities\", NIF) und Fazilitäten zur revolvierenden Platzierung von Geldmarkttiteln (\"revolving underwriting facilities\", RUF), iv) andere Positionen mit mittlerem Risiko, die der EBA angezeigt wurden.\ni)\tVersandgarantien, Zoll- und Steuerbürgschaften,\nii)\tnicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen) mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr,\niii)\tAbsicherungsfazilitäten (\"note issuance facilities\", NIF) und Fazilitäten zur revolvierenden Platzierung von Geldmarkttiteln (\"revolving underwriting facilities\", RUF),\niv)\tandere Positionen mit mittlerem Risiko, die der EBA angezeigt wurden.\n(3)\tMittleres\u002Fniedriges Kreditrisiko: a) außerbilanzielle Posten für die Handelsfinanzierung: i) Dokumentenakkreditive, bei denen die Frachtpapiere als Sicherheit dienen, oder andere leicht liquidierbare Transaktionen, ii) Erfüllungsgarantien (einschließlich Bietungs- und Erfüllungsbürgschaften und damit verbundene Anzahlungs- und Einbehaltungsgarantien) und Garantien, die nicht den Charakter von Kreditsubstituten haben, iii) unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (\"standby letters of credit\"), die nicht den Charakter eines Kreditsubstituts haben, b) andere außerbilanzielle Posten: i) nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten, zu denen Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen, mit einer Ursprungslaufzeit von höchstens einem Jahr, die nicht jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer nicht automatisch zum Widerruf führt, zählen, ii) andere Positionen mit mittlerem\u002Fniedrigem Risiko, die der EBA angezeigt wurden,\na)\taußerbilanzielle Posten für die Handelsfinanzierung: i) Dokumentenakkreditive, bei denen die Frachtpapiere als Sicherheit dienen, oder andere leicht liquidierbare Transaktionen, ii) Erfüllungsgarantien (einschließlich Bietungs- und Erfüllungsbürgschaften und damit verbundene Anzahlungs- und Einbehaltungsgarantien) und Garantien, die nicht den Charakter von Kreditsubstituten haben, iii) unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (\"standby letters of credit\"), die nicht den Charakter eines Kreditsubstituts haben,\ni)\tDokumentenakkreditive, bei denen die Frachtpapiere als Sicherheit dienen, oder andere leicht liquidierbare Transaktionen,\nii)\tErfüllungsgarantien (einschließlich Bietungs- und Erfüllungsbürgschaften und damit verbundene Anzahlungs- und Einbehaltungsgarantien) und Garantien, die nicht den Charakter von Kreditsubstituten haben,\niii)\tunwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (\"standby letters of credit\"), die nicht den Charakter eines Kreditsubstituts haben,\nb)\tandere außerbilanzielle Posten: i) nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten, zu denen Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen, mit einer Ursprungslaufzeit von höchstens einem Jahr, die nicht jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer nicht automatisch zum Widerruf führt, zählen, ii) andere Positionen mit mittlerem\u002Fniedrigem Risiko, die der EBA angezeigt wurden,\ni)\tnicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten, zu denen Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen, mit einer Ursprungslaufzeit von höchstens einem Jahr, die nicht jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer nicht automatisch zum Widerruf führt, zählen,\nii)\tandere Positionen mit mittlerem\u002Fniedrigem Risiko, die der EBA angezeigt wurden,\n(4)\tNiedriges Kreditrisiko: a) nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten, zu denen Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen, die jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer automatisch zum Widerruf führt, zählen, Kundenkreditlinien können als uneingeschränkt widerrufbar angesehen werden, wenn deren Konditionen dem Institut die Möglichkeit geben, sie im Rahmen des nach den Verbraucherschutz- und ähnlichen Vorschriften Zulässigen zu widerrufen, b) nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten für Bietungs- und Erfüllungsbürgschaften, die jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer automatisch zum Widerruf führt und c) andere Positionen mit niedrigem Risiko, die der EBA angezeigt wurden.\na)\tnicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten, zu denen Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen, die jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer automatisch zum Widerruf führt, zählen, Kundenkreditlinien können als uneingeschränkt widerrufbar angesehen werden, wenn deren Konditionen dem Institut die Möglichkeit geben, sie im Rahmen des nach den Verbraucherschutz- und ähnlichen Vorschriften Zulässigen zu widerrufen,\nb)\tnicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten für Bietungs- und Erfüllungsbürgschaften, die jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer automatisch zum Widerruf führt und\nc)\tandere Positionen mit niedrigem Risiko, die der EBA angezeigt wurden.","CRR - Anhänge - Anhang I Einstufung außerbilanzieller Geschäfte [1\u002F2]\n\n(1)\tHohes Kreditrisiko: a) Garantien, die den Charakter eines Kreditsubstituts haben (z.B.\nGarantien der rechtzeitigen Auszahlung von Kreditlinien), b) Kreditderivate, c) Akzepte, d) Indossamente auf Wechsel, die nicht die Unterschrift eines anderen Instituts tragen, e) Geschäfte mit Rückgriff (z.B.\nFactoring, Fazilitäten zur Bevorschussung von Rechnungen), f) unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (\"standby letters of credit\"), die den Charakter eines Kreditsubstituts haben; g) Termingeschäfte mit Aktivpositionen; h) Einlagentermingeschäft (\"Forward Deposits\"); i) unbezahlter Anteil von teileingezahlten Aktien und Wertpapieren; j) Pensionsgeschäfte gemäß Artikel 12 Absätze 3 und 5 der Richtlinie 86\u002F635\u002FEWG; k) andere Positionen mit hohem Risiko.\na)\tGarantien, die den Charakter eines Kreditsubstituts haben (z.B.\nGarantien der rechtzeitigen Auszahlung von Kreditlinien),\nb)\tKreditderivate,\nc)\tAkzepte,\nd)\tIndossamente auf Wechsel, die nicht die Unterschrift eines anderen Instituts tragen,\ne)\tGeschäfte mit Rückgriff (z.B.\nFactoring, Fazilitäten zur Bevorschussung von Rechnungen),\nf)\tunwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (\"standby letters of credit\"), die den Charakter eines Kreditsubstituts haben;\ng)\tTermingeschäfte mit Aktivpositionen;\nh)\tEinlagentermingeschäft (\"Forward Deposits\");\ni)\tunbezahlter Anteil von teileingezahlten Aktien und Wertpapieren;\nj)\tPensionsgeschäfte gemäß Artikel 12 Absätze 3 und 5 der Richtlinie 86\u002F635\u002FEWG;\nk)\tandere Positionen mit hohem Risiko.\n(2)\tMittleres Kreditrisiko: a) außerbilanzielle Posten für die Handelsfinanzierung, d. h. ausgestellte und bestätigte Dokumentenkredite (siehe auch \"mittleres\u002Fniedriges Kreditrisiko\"), b) andere außerbilanzielle Posten: i) Versandgarantien, Zoll- und Steuerbürgschaften, ii) nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen) mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr, iii) Absicherungsfazilitäten (\"note issuance facilities\", NIF) und Fazilitäten zur revolvierenden Platzierung von Geldmarkttiteln (\"revolving underwriting facilities\", RUF), iv) andere Positionen mit mittlerem Risiko, die der EBA angezeigt wurden.\na)\taußerbilanzielle Posten für die Handelsfinanzierung, d. h. ausgestellte und bestätigte Dokumentenkredite (siehe auch \"mittleres\u002Fniedriges Kreditrisiko\"),\nb)\tandere außerbilanzielle Posten: i) Versandgarantien, Zoll- und Steuerbürgschaften, ii) nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen) mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr, iii) Absicherungsfazilitäten (\"note issuance facilities\", NIF) und Fazilitäten zur revolvierenden Platzierung von Geldmarkttiteln (\"revolving underwriting facilities\", RUF), iv) andere Positionen mit mittlerem Risiko, die der EBA angezeigt wurden.\ni)\tVersandgarantien, Zoll- und Steuerbürgschaften,\nii)\tnicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen) mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr,\niii)\tAbsicherungsfazilitäten (\"note issuance facilities\", NIF) und Fazilitäten zur revolvierenden Platzierung von Geldmarkttiteln (\"revolving underwriting facilities\", RUF),\niv)\tandere Positionen mit mittlerem Risiko, die der EBA angezeigt wurden.\n(3)\tMittleres\u002Fniedriges Kreditrisiko: a) außerbilanzielle Posten für die Handelsfinanzierung: i) Dokumentenakkreditive, bei denen die Frachtpapiere als Sicherheit dienen, oder andere leicht liquidierbare Transaktionen, ii) Erfüllungsgarantien (einschließlich Bietungs- und Erfüllungsbürgschaften und damit verbundene Anzahlungs- und Einbehaltungsgarantien) und Garantien, die nicht den Charakter von Kreditsubstituten haben, iii) unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (\"standby letters of credit\"), die nicht den Charakter eines Kreditsubstituts haben, b) andere außerbilanzielle Posten: i) nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten, zu denen Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen, mit einer Ursprungslaufzeit von höchstens einem Jahr, die nicht jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können, oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung beim Kreditnehmer nicht automatisch zum Widerruf führt, zählen, ii) andere Positionen mit mittlerem\u002Fniedrigem 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