[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crr-art-156-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crr","über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0575",17298641,"Art. 156","art-156","Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind","KAPITEL 3 Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB-Ansatz)","Die risikogewichteten Positionsbeträge von sonstigen Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind, werden nach der folgenden Formel berechnet\n;\ndavon ausgenommen sind\na) der Kassenbestand und gleichwertige Positionen sowie Goldbarren, die in eigenen Tresoren oder in Gemeinschaftsverwaltung gehalten werden, denen ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen wird, soweit sie durch Goldverbindlichkeiten gedeckt sind,\nb) Risikopositionen, bei denen es sich um den Restwert von Leasingobjekten handelt; in diesem Fall werden die risikogewichteten Positionsbeträge wie folgt berechnet: wobei t entweder 1 ist oder der nächstliegenden Anzahl voller Jahre der verbleibenden Leasingdauer entspricht, je nachdem welcher Wert höher ist.","CRR - KAPITEL 3 Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB-Ansatz) - Abschnitt 2 Berechnung risikogewichteter forderungsbeträge Behandlung nach art der forderungsklasse Berechnung der risikogewichteten positionsbeträge für das kreditrisiko - Art. 156 Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind\n\nDie risikogewichteten Positionsbeträge von sonstigen Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind, werden nach der folgenden Formel berechnet\n;\ndavon ausgenommen sind\na) der Kassenbestand und gleichwertige Positionen sowie Goldbarren, die in eigenen Tresoren oder in Gemeinschaftsverwaltung gehalten werden, denen ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen wird, soweit sie durch Goldverbindlichkeiten gedeckt sind,\nb) Risikopositionen, bei denen es sich um den Restwert von Leasingobjekten handelt; in diesem Fall werden die risikogewichteten Positionsbeträge wie folgt berechnet: wobei t entweder 1 ist oder der nächstliegenden Anzahl voller Jahre der verbleibenden Leasingdauer entspricht, je nachdem welcher Wert höher ist.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Berechnung risikogewichteter forderungsbeträge Behandlung nach art der forderungsklasse Berechnung der risikogewichteten positionsbeträge für das kreditrisiko",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 155","Risikogewichtete Positionsbeträge von Beteiligungspositionen","art-155",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 154","Risikogewichtete Positionsbeträge von Risikopositionen aus dem Mengengeschäft","art-154",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 153","Risikogewichtete Positionsbeträge für Risikopositionen gegenüber Unternehmen, Instituten, Zentralstaaten und Zentralbanken","art-153",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 157","Risikogewichtete Positionsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen","art-157",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 158","Behandlung nach Risikopositionsart","art-158",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 159","Behandlung erwarteter Verlustbeträge","art-159",[],false]