[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crr-art-252-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crr","über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0575",17298751,"Art. 252","art-252","Originatoren und Sponsoren","KAPITEL 5 Verbriefung","Ein Originator oder Sponsor kann die für seine Verbriefungspositionen in einer Verbriefung berechneten risikogewichteten Positionsbeträge auf solche beschränken, die zum aktuellen Zeitpunkt unter der Annahme, dass auf nachstehend genannte Posten ein Risikogewicht von 150 % angewandt würde, für die verbrieften Risikopositionen berechnet würden, wenn keine Verbriefung stattgefunden hätte:\na) alle Positionen, für die zu dem gegebenen Zeitpunkt ein Zahlungsverzug zu verzeichnen ist,\nb) alle Positionen in den verbrieften Forderungen, die mit einem besonders hohen Risiko im Sinne des Artikels 128 verbunden sind.","CRR - KAPITEL 5 Verbriefung - Abschnitt 3 Berechnung der risikogewichteten positionsbeträge Grundsätze Berechnung der risikogewichteten forderungsbeträge für forderungen, die gegenstand einer synthetischen verbriefung sind, durch den originator Berechnung der risikogewichteten positionsbeträge gemäss dem standardansatz - Art. 252 Originatoren und Sponsoren\n\nEin Originator oder Sponsor kann die für seine Verbriefungspositionen in einer Verbriefung berechneten risikogewichteten Positionsbeträge auf solche beschränken, die zum aktuellen Zeitpunkt unter der Annahme, dass auf nachstehend genannte Posten ein Risikogewicht von 150 % angewandt würde, für die verbrieften Risikopositionen berechnet würden, wenn keine Verbriefung stattgefunden hätte:\na) alle Positionen, für die zu dem gegebenen Zeitpunkt ein Zahlungsverzug zu verzeichnen ist,\nb) alle Positionen in den verbrieften Forderungen, die mit einem besonders hohen Risiko im Sinne des Artikels 128 verbunden sind.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 3 Berechnung der risikogewichteten positionsbeträge Grundsätze Berechnung der risikogewichteten forderungsbeträge für forderungen, die gegenstand einer synthetischen verbriefung sind, durch den originator Berechnung der risikogewichteten positionsbeträge gemäss dem standardansatz",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 251","Risikogewichte","art-251",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 250","Behandlung von Laufzeitinkongruenzen bei synthetischen Verbriefungen","art-250",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 249","Allgemeine Behandlung","art-249",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 253","Behandlung unbeurteilter Positionen","art-253",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 254","Behandlung von Verbriefungspositionen in einer Zweitverlust- oder höherrangigen Tranche im Rahmen eines ABCP-Programms","art-254",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 255","Behandlung unbeurteilter Liquiditätsfazilitäten","art-255",[],false]