[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crr-art-260-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crr","über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0575",17298761,"Art. 260","art-260","Maximale risikogewichtete Forderungsbeträge","KAPITEL 5 Verbriefung","Ein Originator, ein Sponsor oder ein anderes Institut, das KIRB berechnen kann, darf die für seine Verbriefungspositionen errechneten risikogewichteten Forderungsbeträge auf diejenigen beschränken, die nach Artikel 92 Absatz 3 zu einer Eigenmittelanforderung führen würden, die der Summe aus Folgendem entspricht: 8 % der risikogewichteten Forderungsbeträge, die sich ergäben, wenn die Forderungen nicht verbrieft worden wären und in der Bilanz des Instituts ausgewiesen würden, zuzüglich der erwarteten Verlustbeträge dieser Forderungen.","CRR - KAPITEL 5 Verbriefung - Abschnitt 3 Berechnung der risikogewichteten positionsbeträge Grundsätze Berechnung der risikogewichteten forderungsbeträge für forderungen, die gegenstand einer synthetischen verbriefung sind, durch den originator Berechnung der risikogewichteten positionsbeträge gemäss dem standardansatz Berechnung der risikogewichteten forderungsbeträge gemäss dem IRB-Ansatz - Art. 260 Maximale risikogewichtete Forderungsbeträge\n\nEin Originator, ein Sponsor oder ein anderes Institut, das KIRB berechnen kann, darf die für seine Verbriefungspositionen errechneten risikogewichteten Forderungsbeträge auf diejenigen beschränken, die nach Artikel 92 Absatz 3 zu einer Eigenmittelanforderung führen würden, die der Summe aus Folgendem entspricht: 8 % der risikogewichteten Forderungsbeträge, die sich ergäben, wenn die Forderungen nicht verbrieft worden wären und in der Bilanz des Instituts ausgewiesen würden, zuzüglich der erwarteten Verlustbeträge dieser Forderungen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 3 Berechnung der risikogewichteten positionsbeträge Grundsätze Berechnung der risikogewichteten forderungsbeträge für forderungen, die gegenstand einer synthetischen verbriefung sind, durch den originator Berechnung der risikogewichteten positionsbeträge gemäss dem standardansatz Berechnung der risikogewichteten forderungsbeträge gemäss dem IRB-Ansatz",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 259","Rangfolge der Ansätze","art-259",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 258","Verringerung der risikogewichteten Forderungsbeträge","art-258",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 257","Kreditrisikominderung für Verbriefungspositionen, die dem Standardansatz unterliegen","art-257",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 261","Ratingbasierter Ansatz","art-261",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 262","Aufsichtlicher Formelansatz","art-262",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 263","Liquiditätsfazilitäten","art-263",[],false]