[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crr-art-307-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crr","über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0575",17298816,"Art. 307","art-307","Eigenmittelanforderungen für vorfinanzierte Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP","KAPITEL 6 Gegenparteiausfallrisiko","Ein Institut, das als Clearingmitglied auftritt, behandelt die aus seinen Beiträgen zum Ausfallfonds einer ZGP resultierenden Risikopositionen wie folgt:\na) Es berechnet die Eigenmittelanforderung zur Unterlegung seiner vorfinanzierten Beiträge zum Ausfallfonds einer qualifizierten ZGP gemäß dem Ansatz nach Artikel 308;\nb) Es berechnet die Eigenmittelanforderung zur Unterlegung seiner vorfinanzierten Beiträge zum Ausfallfonds einer nicht qualifizierten ZGP gemäß dem Ansatz nach Artikel 309.","CRR - KAPITEL 6 Gegenparteiausfallrisiko - Abschnitt 9 Eigenmittelanforderungen für forderungen an eine zentrale gegenpartei - Art. 307 Eigenmittelanforderungen für vorfinanzierte Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP\n\nEin Institut, das als Clearingmitglied auftritt, behandelt die aus seinen Beiträgen zum Ausfallfonds einer ZGP resultierenden Risikopositionen wie folgt:\na) Es berechnet die Eigenmittelanforderung zur Unterlegung seiner vorfinanzierten Beiträge zum Ausfallfonds einer qualifizierten ZGP gemäß dem Ansatz nach Artikel 308;\nb) Es berechnet die Eigenmittelanforderung zur Unterlegung seiner vorfinanzierten Beiträge zum Ausfallfonds einer nicht qualifizierten ZGP gemäß dem Ansatz nach Artikel 309.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 9 Eigenmittelanforderungen für forderungen an eine zentrale gegenpartei",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 306","Eigenmittelanforderungen für Handelsrisikopositionen","art-306",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 305","Behandlung der Risikopositionen von Kunden","art-305",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 304","Behandlung der Risikopositionen von Clearingmitgliedern gegenüber Kunden","art-304",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 308","Eigenmittelanforderungen für vorfinanzierte Beiträge zum Ausfallfonds einer qualifizierten ZGP","art-308",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 309","Eigenmittelanforderungen für vorfinanzierte Beiträge zum Ausfallfonds einer nicht qualifizierten ZGP und für nicht vorfinanzierte Beiträge zu einer nicht qualifizierten ZGP","art-309",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 310","Alternative Berechnung der Eigenmittelanforderung für Risikopositionen gegenüber einer qualifizierten ZGP","art-310",[],false]