[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crr-art-351-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crr","über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0575",17298863,"Art. 351","art-351","Schwellenwert und Gewichtung für das Fremdwährungsrisiko","KAPITEL 3 Eigenmittelanforderungen Für Das Fremdwährungsrisiko","Übersteigt die nach dem Verfahren des Artikels 352 berechnete Summe des Nettogesamtbetrags der Fremdwährungspositionen und der Nettogoldposition eines Instituts, einschließlich Devisen- und Goldpositionen, für die Eigenmittelanforderungen mit Hilfe eines internen Modells berechnet werden, 2 % des Gesamtbetrags seiner Eigenmittel, so berechnet das Institut eine Eigenmittelanforderung für das Fremdwährungsrisiko. Die Eigenmittelanforderung für das Fremdwährungsrisiko ist die Summe der gesamten Netto-Fremdwährungsposition und der Nettogoldposition in der Währung der Rechnungslegung mit 8 % multipliziert.","CRR - KAPITEL 3 Eigenmittelanforderungen Für Das Fremdwährungsrisiko - Art. 351 Schwellenwert und Gewichtung für das Fremdwährungsrisiko\n\nÜbersteigt die nach dem Verfahren des Artikels 352 berechnete Summe des Nettogesamtbetrags der Fremdwährungspositionen und der Nettogoldposition eines Instituts, einschließlich Devisen- und Goldpositionen, für die Eigenmittelanforderungen mit Hilfe eines internen Modells berechnet werden, 2 % des Gesamtbetrags seiner Eigenmittel, so berechnet das Institut eine Eigenmittelanforderung für das Fremdwährungsrisiko. Die Eigenmittelanforderung für das Fremdwährungsrisiko ist die Summe der gesamten Netto-Fremdwährungsposition und der Nettogoldposition in der Währung der Rechnungslegung mit 8 % multipliziert.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 350","Spezifische Methoden für OGA","art-350",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 349","Allgemeine Anforderungen an OGA","art-349",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 348","Eigenmittelanforderungen für OGA","art-348",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 352","Berechnung der gesamten Netto-Fremdwährungsposition","art-352",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 353","Fremdwährungsrisiko von OGA","art-353",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 354","Eng verbundene Währungen","art-354",[],false]