[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crr-art-378-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crr","über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0575",17298891,"Art. 378","art-378","Abwicklungs-\u002FLieferrisiko","TITEL V EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS ABWICKLUNGSRISIKO","Im Fall von Geschäften, bei denen Schuldtitel, Eigenkapitalinstrumente, Fremdwährungen und Waren, mit Ausnahme von Pensionsgeschäften und Wertpapier- oder Warenverleih- und Wertpapier- oder Warenleihgeschäften, nach dem festgesetzten Liefertag noch nicht abgewickelt wurden, muss das Institut die Preisdifferenz berechnen, die sich daraus ergibt.\nDie Preisdifferenz wird berechnet als die Differenz zwischen dem vereinbarten Abrechnungspreis für die betreffenden Schuldtitel, Eigenkapitalinstrumente, Fremdwährungen oder Waren und ihrem aktuellen Marktwert, wenn die Differenz mit einem Verlust für das Institut verbunden sein könnte.\nZur Berechnung seiner Eigenmittelanforderung für das Abwicklungsrisiko multipliziert das Institut diesen Differenzbetrag mit dem entsprechenden Faktor in der rechten Spalte der nachstehenden Tabelle 1.\nTabelle 1\nAnzahl der Arbeitstage nach dem festgesetzten Abwicklungstermin (%) 5 — 15 8 16 — 30 50 31 — 45 75 46 oder mehr 100","CRR - TITEL V EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS ABWICKLUNGSRISIKO - Art. 378 Abwicklungs-\u002FLieferrisiko\n\nIm Fall von Geschäften, bei denen Schuldtitel, Eigenkapitalinstrumente, Fremdwährungen und Waren, mit Ausnahme von Pensionsgeschäften und Wertpapier- oder Warenverleih- und Wertpapier- oder Warenleihgeschäften, nach dem festgesetzten Liefertag noch nicht abgewickelt wurden, muss das Institut die Preisdifferenz berechnen, die sich daraus ergibt.\nDie Preisdifferenz wird berechnet als die Differenz zwischen dem vereinbarten Abrechnungspreis für die betreffenden Schuldtitel, Eigenkapitalinstrumente, Fremdwährungen oder Waren und ihrem aktuellen Marktwert, wenn die Differenz mit einem Verlust für das Institut verbunden sein könnte.\nZur Berechnung seiner Eigenmittelanforderung für das Abwicklungsrisiko multipliziert das Institut diesen Differenzbetrag mit dem entsprechenden Faktor in der rechten Spalte der nachstehenden Tabelle 1.\nTabelle 1\nAnzahl der Arbeitstage nach dem festgesetzten Abwicklungstermin (%) 5 — 15 8 16 — 30 50 31 — 45 75 46 oder mehr 100",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 377","Anforderungen an ein internes Modell für Korrelationshandelsaktivitäten","art-377",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 376","Besondere Anforderungen an das interne IRC-Modell","art-376",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 375","Anerkennung von Absicherungen im internen IRC-Modell","art-375",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 379","Vorleistungen","art-379",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 380","Aussetzung der Eigenmittelanforderungen","art-380",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 381","Begriff der Anpassung der Kreditbewertung","art-381",[],false]