[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crr-erwgr-93-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crr","über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646\u002F2012","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0575",17298419,"ErwGr. 93","erwgr-93",null,"Erwägungsgründe","Im Dezember 2010 veröffentlichte der Basler Ausschuss Leitlinien, in denen eine Methodik für die Berechnung der Verschuldungsquote beschrieben ist. In den einschlägigen Bestimmungen ist ein Beobachtungszeitraum vorgesehen, der vom 1. Januar 2013 bis zum 1. Januar 2017 läuft und dazu dient, die Verschuldungsquote, ihre Komponenten und die Wechselwirkungen mit der risikobasierten Eigenmittelunterlegung zu überwachen. Je nach den Ergebnissen dieses Beobachtungszeitraums plant der Basler Ausschuss, in der ersten Jahreshälfte 2017 etwaige letzte Anpassungen der Definition und Kalibrierung der Verschuldungsquote vorzunehmen, um am 1. Januar 2018 zu einer verpflichtenden Anforderung überzugehen, die auf einer angemessenen Definition und Kalibrierung basiert. In den Leitlinien des Basler Ausschusses ist auch die Offenlegung der Verschuldungsquote und ihrer Komponenten ab dem 1. Januar 2015 vorgesehen.","CRR - Erwägungsgründe - ErwGr. 93\n\nIm Dezember 2010 veröffentlichte der Basler Ausschuss Leitlinien, in denen eine Methodik für die Berechnung der Verschuldungsquote beschrieben ist. In den einschlägigen Bestimmungen ist ein Beobachtungszeitraum vorgesehen, der vom 1. Januar 2013 bis zum 1. Januar 2017 läuft und dazu dient, die Verschuldungsquote, ihre Komponenten und die Wechselwirkungen mit der risikobasierten Eigenmittelunterlegung zu überwachen. Je nach den Ergebnissen dieses Beobachtungszeitraums plant der Basler Ausschuss, in der ersten Jahreshälfte 2017 etwaige letzte Anpassungen der Definition und Kalibrierung der Verschuldungsquote vorzunehmen, um am 1. Januar 2018 zu einer verpflichtenden Anforderung überzugehen, die auf einer angemessenen Definition und Kalibrierung basiert. In den Leitlinien des Basler Ausschusses ist auch die Offenlegung der Verschuldungsquote und ihrer Komponenten ab dem 1. Januar 2015 vorgesehen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 92","erwgr-92",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 91","erwgr-91",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 90","erwgr-90",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 94","erwgr-94",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 95","erwgr-95",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 96","erwgr-96",[],false]