[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crr3-art-231-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crr3","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-08-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1623",17301620,"Art. 231","art-231","Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge bei Pools aus anerkennungsfähigen Besicherungen mit Sicherheitsleistung für eine im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelte Risikoposition",null,"Institute, die verschiedene Arten der Besicherung mit Sicherheitsleistung erhalten haben, dürfen auf Risikopositionen, die im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelt werden, die in Artikel 230 festgelegte Formel nacheinander auf jede einzelne Art von Sicherheit anwenden. Zu diesem Zweck setzen diese Institute jedes Mal, nachdem sie eine einzelne Art von FCP anerkannt haben, den Restwert der unbesicherten Risikoposition (EU) um den angepassten Wert der in diesem Schritt anerkannten Sicherheit (ES) herab. Gemäß Artikel 230 Absatz 1 ist der Gesamtwert von ES über alle Arten der Besicherung mit Sicherheitsleistung hinweg beim Wert von E·(1+HE) zu kappen, woraus sich folgende Formel ergibt:\nDabei gilt:\nLGDS,i = die LGD, die nach Maßgabe des Artikels 230 Absatz 2 für die FCP i anzuwenden ist; ES,i =der Marktwert der FCP i, der sich ergibt, nachdem die auf die Art von FCP anwendbare Volatilitätsanpassung (Hc) gemäß Artikel 230 Absatz 2 angewandt wurde.“","CRR3 - Art. 231 Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge bei Pools aus anerkennungsfähigen Besicherungen mit Sicherheitsleistung für eine im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelte Risikoposition\n\nInstitute, die verschiedene Arten der Besicherung mit Sicherheitsleistung erhalten haben, dürfen auf Risikopositionen, die im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelt werden, die in Artikel 230 festgelegte Formel nacheinander auf jede einzelne Art von Sicherheit anwenden. Zu diesem Zweck setzen diese Institute jedes Mal, nachdem sie eine einzelne Art von FCP anerkannt haben, den Restwert der unbesicherten Risikoposition (EU) um den angepassten Wert der in diesem Schritt anerkannten Sicherheit (ES) herab. Gemäß Artikel 230 Absatz 1 ist der Gesamtwert von ES über alle Arten der Besicherung mit Sicherheitsleistung hinweg beim Wert von E·(1+HE) zu kappen, woraus sich folgende Formel ergibt:\nDabei gilt:\nLGDS,i = die LGD, die nach Maßgabe des Artikels 230 Absatz 2 für die FCP i anzuwenden ist; ES,i =der Marktwert der FCP i, der sich ergibt, nachdem die auf die Art von FCP anwendbare Volatilitätsanpassung (Hc) gemäß Artikel 230 Absatz 2 angewandt wurde.“",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 230","Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge für eine Risikoposition mit anerkennungsfähiger Besicherung mit Sicherheitsleistung im Rahmen des IRB-Ansatzes","art-230",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 228","Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für Risikopositionen, die im Rahmen des Standardansatzes behandelt werden, bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten","art-228",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 226","Heraufskalierung von Volatilitätsanpassungen im Rahmen der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten","art-226",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 235a","Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge im Rahmen des Substitutionsansatzes, wenn die garantierte Risikoposition im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelt wird und eine vergleichbare direkte Risikoposition gegenüber dem Sicherungsgeber im Rahmen des Standardansatzes behandelt wird","art-235a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 236","Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge im Rahmen des Substitutionsansatzes, wenn die garantierte Risikoposition im Rahmen des IRB-Ansatzes ohne Verwendung eigener Schätzungen der LGD behandelt wird und eine vergleichbare direkte Risikoposition gegenüber dem Sicherungsgeber im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelt wird","art-236",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 236a","Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge im Rahmen des Substitutionsansatzes, wenn die garantierte Risikoposition im Rahmen des IRB-Ansatzes unter Verwendung eigener Schätzungen der LGD behandelt wird und eine vergleichbare direkte Risikoposition gegenüber dem Sicherungsgeber im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelt wird","art-236a",[],false]