[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-crr3-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"crr3","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-08-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024R1623",17301351,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Die Eigenmitteluntergrenze gehört zu den Kernmaßnahmen der Basel-III-Reform. Sie zielt darauf ab, die bei internen Modellen entstehende unberechtigte Variabilität bei den Eigenmittelanforderungen und die übermäßige Eigenkapitalverringerung zu begrenzen, die ein Institut bei Verwendung interner Modelle gegenüber einem Institut, das die Standardansätze verwendet, erzielen kann. Indem eine Untergrenze für die mit internen Modellen von Instituten ermittelten Eigenmittelanforderungen in Höhe von 72,5 % der Eigenmittelanforderungen, die bei Verwendung der Standardansätze durch diese Institute gelten würden, festgelegt wird, begrenzt die Eigenmitteluntergrenze das Risiko übermäßiger Eigenkapitalverringerungen. Hierzu sollten Institute, welche interne Modelle verwenden, zwei Gruppen von Gesamteigenmittelanforderungen errechnen, wobei jede Gruppe alle Eigenmittelanforderungen ohne doppelte Zählung aggregieren sollte. Durch die getreue Umsetzung der Eigenmitteluntergrenze würden die Kapitalquoten von Instituten vergleichbarer, die Glaubwürdigkeit interner Modelle wiederhergestellt und Wettbewerbsgleichheit zwischen Instituten, die ihre Eigenmittelanforderungen anhand unterschiedlicher Ansätze berechnen, sichergestellt.","CRR3 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDie Eigenmitteluntergrenze gehört zu den Kernmaßnahmen der Basel-III-Reform. Sie zielt darauf ab, die bei internen Modellen entstehende unberechtigte Variabilität bei den Eigenmittelanforderungen und die übermäßige Eigenkapitalverringerung zu begrenzen, die ein Institut bei Verwendung interner Modelle gegenüber einem Institut, das die Standardansätze verwendet, erzielen kann. Indem eine Untergrenze für die mit internen Modellen von Instituten ermittelten Eigenmittelanforderungen in Höhe von 72,5 % der Eigenmittelanforderungen, die bei Verwendung der Standardansätze durch diese Institute gelten würden, festgelegt wird, begrenzt die Eigenmitteluntergrenze das Risiko übermäßiger Eigenkapitalverringerungen. Hierzu sollten Institute, welche interne Modelle verwenden, zwei Gruppen von Gesamteigenmittelanforderungen errechnen, wobei jede Gruppe alle Eigenmittelanforderungen ohne doppelte Zählung aggregieren sollte. Durch die getreue Umsetzung der Eigenmitteluntergrenze würden die Kapitalquoten von Instituten vergleichbarer, die Glaubwürdigkeit interner Modelle wiederhergestellt und Wettbewerbsgleichheit zwischen Instituten, die ihre Eigenmittelanforderungen anhand unterschiedlicher Ansätze berechnen, sichergestellt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]