[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-art-46-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291457,"Art. 46","art-46","Europäischer Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit","TITEL III ZERTIFIZIERUNGSRAHMEN FÜR DIE CYBERSICHERHEIT","(1) Der europäische Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit wird geschaffen, um die Voraussetzungen für einen funktionierenden Binnenmarkt zu verbessern, indem die Cybersicherheit in der Union erhöht wird und indem im Hinblick auf die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts für IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse ein harmonisierter Ansatz auf Unionsebene für europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung ermöglicht wird.\n(2) Der europäische Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit legt einen Mechanismus fest, mit dem europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung geschaffen werden und mit dem bescheinigt wird, dass die nach einem solchen Schema bewerteten IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse den festgelegten Sicherheitsanforderungen genügen, um die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit von gespeicherten, übermittelten oder verarbeiteten Daten, Funktionen oder Diensten, die von diesen Produkten, Diensten und Prozessen angeboten oder über diese zugänglich gemacht werden, während deren gesamten Lebenszyklus zu schützen.","CSA - TITEL III ZERTIFIZIERUNGSRAHMEN FÜR DIE CYBERSICHERHEIT - Art. 46 Europäischer Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit\n\n(1) Der europäische Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit wird geschaffen, um die Voraussetzungen für einen funktionierenden Binnenmarkt zu verbessern, indem die Cybersicherheit in der Union erhöht wird und indem im Hinblick auf die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts für IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse ein harmonisierter Ansatz auf Unionsebene für europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung ermöglicht wird.\n(2) Der europäische Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit legt einen Mechanismus fest, mit dem europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung geschaffen werden und mit dem bescheinigt wird, dass die nach einem solchen Schema bewerteten IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse den festgelegten Sicherheitsanforderungen genügen, um die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit von gespeicherten, übermittelten oder verarbeiteten Daten, Funktionen oder Diensten, die von diesen Produkten, Diensten und Prozessen angeboten oder über diese zugänglich gemacht werden, während deren gesamten Lebenszyklus zu schützen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 45","Verwaltungskontrolle","art-45",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 44","Sitzabkommen und Arbeitsbedingungen","art-44",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 43","Sicherheitsvorschriften für den Schutz von vertraulichen Informationen, die nicht zu den Verschlusssachen zählen und von Verschlusssachen","art-43",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 47","Das fortlaufende Arbeitsprogramm der Union für die europäische Cybersicherheitszertifizierung","art-47",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 48","Auftrag für ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung","art-48",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 49","Ausarbeitung, Annahme und Überarbeitung der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung","art-49",[],false]