[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-art-55-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291467,"Art. 55","art-55","Ergänzende Informationen über die Cybersicherheit von zertifizierten IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen","TITEL III ZERTIFIZIERUNGSRAHMEN FÜR DIE CYBERSICHERHEIT","(1) Hersteller oder Anbieter von zertifizierten IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen oder von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen, für die eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde, machen folgende ergänzende Cybersicherheitsangaben der Öffentlichkeit zugänglich: a) Leitlinien und Empfehlungen zur Unterstützung der Endnutzer bei der sicheren Konfiguration, der Installation, der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der IKT-Produkte oder -Dienste; b) Zeitraum, während dessen den Endnutzern eine Sicherheitsunterstützung angeboten wird, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit von cybersicherheitsbezogenen Aktualisierungen; c) Kontaktangaben des Herstellers oder Anbieters und zulässige Verfahren für den Erhalt von Informationen über Sicherheitslücken von Endnutzern und im Bereich der IT-Sicherheit tätigen Wissenschaftlern; d) Verweis auf Online-Register mit öffentlich offengelegten Sicherheitslücken in Bezug auf das IKT-Produkt, den IKT-Dienst oder den IKT-Prozess und gegebenenfalls relevante Cybersicherheitsratgeber.\n(2) Die in Absatz 1 aufgeführten Angaben werden in elektronischer Form bereitgestellt und bleiben mindestens bis zum Ablauf des jeweiligen EU-Cybersicherheitszertifikats oder der EU-Konformitätserklärung verfügbar und werden bei Bedarf aktualisiert.","CSA - TITEL III ZERTIFIZIERUNGSRAHMEN FÜR DIE CYBERSICHERHEIT - Art. 55 Ergänzende Informationen über die Cybersicherheit von zertifizierten IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen\n\n(1) Hersteller oder Anbieter von zertifizierten IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen oder von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen, für die eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde, machen folgende ergänzende Cybersicherheitsangaben der Öffentlichkeit zugänglich: a) Leitlinien und Empfehlungen zur Unterstützung der Endnutzer bei der sicheren Konfiguration, der Installation, der Bereitstellung, dem Betrieb und der Wartung der IKT-Produkte oder -Dienste; b) Zeitraum, während dessen den Endnutzern eine Sicherheitsunterstützung angeboten wird, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit von cybersicherheitsbezogenen Aktualisierungen; c) Kontaktangaben des Herstellers oder Anbieters und zulässige Verfahren für den Erhalt von Informationen über Sicherheitslücken von Endnutzern und im Bereich der IT-Sicherheit tätigen Wissenschaftlern; d) Verweis auf Online-Register mit öffentlich offengelegten Sicherheitslücken in Bezug auf das IKT-Produkt, den IKT-Dienst oder den IKT-Prozess und gegebenenfalls relevante Cybersicherheitsratgeber.\n(2) Die in Absatz 1 aufgeführten Angaben werden in elektronischer Form bereitgestellt und bleiben mindestens bis zum Ablauf des jeweiligen EU-Cybersicherheitszertifikats oder der EU-Konformitätserklärung verfügbar und werden bei Bedarf aktualisiert.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 54","Elemente der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung","art-54",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 53","Selbstbewertung der Konformität","art-53",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 52","Vertrauenswürdigkeitsstufen der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung","art-52",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 56","Cybersicherheitszertifizierung","art-56",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 57","Nationale Cybersicherheitszertifizierungsschemata und Cybersicherheitszertifikate","art-57",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 58","Nationale Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung","art-58",[],false]