[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-15-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291316,"ErwGr. 15","erwgr-15",null,"Erwägungsgründe","Die Union hat bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Cybersicherheit zu gewährleisten und das Vertrauen in die digitale Technik zu stärken. Im Jahr 2013 wurde die EU-Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union verabschiedet, die der Union als Orientierung für strategische Reaktionen auf Cybersicherheitsbedrohungen und -risiken dient. Im Zuge ihrer Bemühung, den Online-Schutz der Bürger zu verbessern, hat die Union im Jahr 2016 mit der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) den ersten Rechtsakt auf dem Gebiet der Cybersicherheit erlassen. Mit der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 wurden Anforderungen an die nationalen Fähigkeiten im Bereich der Cybersicherheit sowie erstmals Mechanismen zur Stärkung der strategischen und operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten festgelegt und ferner Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen und die Meldung von Sicherheitsvorfällen für die Sektoren, die für die Wirtschaft und Gesellschaft lebenswichtig sind, wie Energie, Verkehr, Trinkwasserlieferung und -versorgung, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur sowie für Anbieter zentraler digitaler Dienste (Suchmaschinen, Cloud-Computing-Dienste und Online-Marktplätze) eingeführt.\nEine zentrale Aufgabe bei der Umsetzung dieser Richtlinie wurde dabei der ENISA zugewiesen. Darüber hinaus ist die wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität als ein Aspekt bei der Verfolgung des übergeordneten Ziels einer hohen Cybersicherheit ein wichtiger Schwerpunkt der Europäischen Sicherheitsagenda. Andere Rechtsakte wie die Verordnung (EU) 2016\u002F679 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) und die Richtlinie 2002\u002F58\u002FEG (11) sowie die Richtlinie (EU) 2018\u002F1972 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) tragen auch zu einem hohen Maß an Cybersicherheit im digitalen Binnenmarkt bei.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 15\n\nDie Union hat bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Cybersicherheit zu gewährleisten und das Vertrauen in die digitale Technik zu stärken. Im Jahr 2013 wurde die EU-Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union verabschiedet, die der Union als Orientierung für strategische Reaktionen auf Cybersicherheitsbedrohungen und -risiken dient. Im Zuge ihrer Bemühung, den Online-Schutz der Bürger zu verbessern, hat die Union im Jahr 2016 mit der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) den ersten Rechtsakt auf dem Gebiet der Cybersicherheit erlassen. Mit der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 wurden Anforderungen an die nationalen Fähigkeiten im Bereich der Cybersicherheit sowie erstmals Mechanismen zur Stärkung der strategischen und operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten festgelegt und ferner Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen und die Meldung von Sicherheitsvorfällen für die Sektoren, die für die Wirtschaft und Gesellschaft lebenswichtig sind, wie Energie, Verkehr, Trinkwasserlieferung und -versorgung, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur sowie für Anbieter zentraler digitaler Dienste (Suchmaschinen, Cloud-Computing-Dienste und Online-Marktplätze) eingeführt.\nEine zentrale Aufgabe bei der Umsetzung dieser Richtlinie wurde dabei der ENISA zugewiesen. Darüber hinaus ist die wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität als ein Aspekt bei der Verfolgung des übergeordneten Ziels einer hohen Cybersicherheit ein wichtiger Schwerpunkt der Europäischen Sicherheitsagenda. Andere Rechtsakte wie die Verordnung (EU) 2016\u002F679 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) und die Richtlinie 2002\u002F58\u002FEG (11) sowie die Richtlinie (EU) 2018\u002F1972 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) tragen auch zu einem hohen Maß an Cybersicherheit im digitalen Binnenmarkt bei.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 12","erwgr-12",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 18","erwgr-18",[],false]