[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291319,"ErwGr. 18","erwgr-18",null,"Erwägungsgründe","Mit dem Einvernehmlichen Beschluss 2004\u002F97\u002FEG, Euratom der auf Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten (13), legten die Vertreter der Mitgliedstaaten fest, dass die ENISA ihren Sitz in Griechenland in einer von der griechischen Regierung zu benennenden Stadt haben soll. Der Sitzmitgliedstaat der ENISA sollte die bestmöglichen Voraussetzungen für eine reibungslose und effiziente Tätigkeit der ENISA gewährleisten. Damit die ENISA ihre Aufgaben ordnungsgemäß und effizient erfüllen, Personal einstellen und binden und die Effizienz der Vernetzungsmaßnahmen steigern kann, ist es unbedingt erforderlich, sie an einem geeigneten Standort anzusiedeln, der unter anderem eine angemessene Verkehrsanbindung sowie Einrichtungen für die Ehepartner und Kinder des Personals der ENISA bietet. Die erforderlichen Modalitäten sollten in einem Abkommen zwischen der ENISA und dem Sitzmitgliedstaat festgelegt werden, das nach Billigung durch den Verwaltungsrat der ENISA geschlossen wird.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 18\n\nMit dem Einvernehmlichen Beschluss 2004\u002F97\u002FEG, Euratom der auf Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten (13), legten die Vertreter der Mitgliedstaaten fest, dass die ENISA ihren Sitz in Griechenland in einer von der griechischen Regierung zu benennenden Stadt haben soll. Der Sitzmitgliedstaat der ENISA sollte die bestmöglichen Voraussetzungen für eine reibungslose und effiziente Tätigkeit der ENISA gewährleisten. Damit die ENISA ihre Aufgaben ordnungsgemäß und effizient erfüllen, Personal einstellen und binden und die Effizienz der Vernetzungsmaßnahmen steigern kann, ist es unbedingt erforderlich, sie an einem geeigneten Standort anzusiedeln, der unter anderem eine angemessene Verkehrsanbindung sowie Einrichtungen für die Ehepartner und Kinder des Personals der ENISA bietet. Die erforderlichen Modalitäten sollten in einem Abkommen zwischen der ENISA und dem Sitzmitgliedstaat festgelegt werden, das nach Billigung durch den Verwaltungsrat der ENISA geschlossen wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 15","erwgr-15",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 21","erwgr-21",[],false]