[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-20-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291321,"ErwGr. 20","erwgr-20",null,"Erwägungsgründe","Die ENISA sollte ein hohes Niveau an Sachkenntnis entwickeln und pflegen und als Bezugspunkt fungieren, wobei sie durch ihre Unabhängigkeit, die Qualität ihrer Beratung und der von ihr verbreiteten Informationen, die Transparenz ihrer Verfahren, die Transparenz ihrer Arbeitsmethoden sowie die Sorgfalt, mit der sie ihre Aufgaben erfüllt, Vertrauen in den Binnenmarkt schafft. Die ENISA sollte die Bemühungen der Mitgliedstaaten aktiv unterstützen und vorausgreifend zu den Bemühungen der Union beitragen und ihre Aufgaben in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und den Mitgliedstaaten wahrnehmen, wobei Doppelarbeiten vermieden und Synergien gefördert werden sollten. Außerdem sollte sich die ENISA auf die Beiträge des Privatsektors und anderer einschlägiger Interessenträger sowie auf die Zusammenarbeit mit ihnen stützen. Mit einer Reihe von Aufgaben sollte bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität in ihrer Tätigkeit vorgegeben werden, wie die ENISA ihre Ziele erreichen soll.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 20\n\nDie ENISA sollte ein hohes Niveau an Sachkenntnis entwickeln und pflegen und als Bezugspunkt fungieren, wobei sie durch ihre Unabhängigkeit, die Qualität ihrer Beratung und der von ihr verbreiteten Informationen, die Transparenz ihrer Verfahren, die Transparenz ihrer Arbeitsmethoden sowie die Sorgfalt, mit der sie ihre Aufgaben erfüllt, Vertrauen in den Binnenmarkt schafft. Die ENISA sollte die Bemühungen der Mitgliedstaaten aktiv unterstützen und vorausgreifend zu den Bemühungen der Union beitragen und ihre Aufgaben in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und den Mitgliedstaaten wahrnehmen, wobei Doppelarbeiten vermieden und Synergien gefördert werden sollten. Außerdem sollte sich die ENISA auf die Beiträge des Privatsektors und anderer einschlägiger Interessenträger sowie auf die Zusammenarbeit mit ihnen stützen. Mit einer Reihe von Aufgaben sollte bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität in ihrer Tätigkeit vorgegeben werden, wie die ENISA ihre Ziele erreichen soll.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 17","erwgr-17",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 23","erwgr-23",[],false]