[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-25-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291326,"ErwGr. 25","erwgr-25",null,"Erwägungsgründe","Die ENISA sollte die Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in ihrem Bemühen um den Auf- und Ausbau der Fähigkeiten und der Bereitschaft zur Verhütung, Erkennung und Bewältigung von Cyberbedrohungen und von Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit der Netz- und Informationssicherheit unterstützen. So sollte die ENISA den Auf- und Ausbau der in der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 vorgesehenen Reaktionsteams für Computersicherheitsverletzungen (im Folgenden „CSIRTs“) der Mitgliedstaaten und der Union unterstützen, damit sie ein unionsweit hohes Maß an Ausgereiftheit erreichen. Die Tätigkeiten der ENISA im Zusammenhang mit den operativen Kapazitäten der Mitgliedstaaten sollten die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 aktiv unterstützen und diese daher nicht ersetzen.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 25\n\nDie ENISA sollte die Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in ihrem Bemühen um den Auf- und Ausbau der Fähigkeiten und der Bereitschaft zur Verhütung, Erkennung und Bewältigung von Cyberbedrohungen und von Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit der Netz- und Informationssicherheit unterstützen. So sollte die ENISA den Auf- und Ausbau der in der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 vorgesehenen Reaktionsteams für Computersicherheitsverletzungen (im Folgenden „CSIRTs“) der Mitgliedstaaten und der Union unterstützen, damit sie ein unionsweit hohes Maß an Ausgereiftheit erreichen. Die Tätigkeiten der ENISA im Zusammenhang mit den operativen Kapazitäten der Mitgliedstaaten sollten die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 aktiv unterstützen und diese daher nicht ersetzen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 22","erwgr-22",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 28","erwgr-28",[],false]