[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291333,"ErwGr. 32","erwgr-32",null,"Erwägungsgründe","Die ENISA sollte dazu beitragen, dass bei massiven grenzüberschreitenden Vorfällen und -krisen in Bezug auf Cybersicherheit eine Reaktion auf Unionsebene erfolgt. Diese Aufgabe sollte ENISA entsprechend ihrem Mandat gemäß dieser Verordnung und einem Ansatz ausführen, der von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Empfehlung (EU) 2017\u002F1584 (15) der Kommission und den Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2018 zu einer koordinierten Reaktion auf große Cybersicherheitsvorfälle und -krisen festzulegen ist. Zu dieser Aufgabe könnte auch gehören, dass sie relevante Informationen zusammenstellt und den Kontakt zwischen dem CSIRTs-Netz und den Fachkreisen sowie den für das Krisenmanagement zuständigen Entscheidungsträgern erleichtert. Zudem sollte die ENISA die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf Ersuchen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie die Bewältigung der Sicherheitsvorfälle aus technischer Sicht übernimmt, indem sie den Austausch entsprechender technischer Lösungen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert und Beiträge für die Öffentlichkeitsarbeit liefert. Die ENISA sollte die operative Zusammenarbeit unterstützen, indem sie die Modalitäten einer solchen Zusammenarbeit im Rahmen regelmäßig stattfindender Cybersicherheitsübungen testet.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 32\n\nDie ENISA sollte dazu beitragen, dass bei massiven grenzüberschreitenden Vorfällen und -krisen in Bezug auf Cybersicherheit eine Reaktion auf Unionsebene erfolgt. Diese Aufgabe sollte ENISA entsprechend ihrem Mandat gemäß dieser Verordnung und einem Ansatz ausführen, der von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Empfehlung (EU) 2017\u002F1584 (15) der Kommission und den Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2018 zu einer koordinierten Reaktion auf große Cybersicherheitsvorfälle und -krisen festzulegen ist. Zu dieser Aufgabe könnte auch gehören, dass sie relevante Informationen zusammenstellt und den Kontakt zwischen dem CSIRTs-Netz und den Fachkreisen sowie den für das Krisenmanagement zuständigen Entscheidungsträgern erleichtert. Zudem sollte die ENISA die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf Ersuchen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie die Bewältigung der Sicherheitsvorfälle aus technischer Sicht übernimmt, indem sie den Austausch entsprechender technischer Lösungen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert und Beiträge für die Öffentlichkeitsarbeit liefert. Die ENISA sollte die operative Zusammenarbeit unterstützen, indem sie die Modalitäten einer solchen Zusammenarbeit im Rahmen regelmäßig stattfindender Cybersicherheitsübungen testet.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 29","erwgr-29",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 35","erwgr-35",[],false]