[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-35-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291336,"ErwGr. 35","erwgr-35",null,"Erwägungsgründe","Als Teil der regulären Zusammenarbeit auf technischer Ebene zur Unterstützung der EU-Lageeinschätzung sollte die ENISA auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen, ihrer eigenen Analysen und anhand von Berichten, die sie von den CSIRTs der Mitgliedstaaten oder den nationalen Anlaufstellen für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen gemäß der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148, in beiden Fällen auf freiwilliger Basis, dem Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) bei Europol und dem CERT-EU sowie gegebenenfalls dem EU-Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse (EU INTCEN) des Europäischen Auswärtigen Dienstes erhalten hat, regelmäßig und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eingehende EU-Cybersicherheitslageberichte über Sicherheitsvorfälle und Bedrohungen erstellen. Dieser Bericht sollte dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und dem CSIRTs-Netz zur Verfügung gestellt werden.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 35\n\nAls Teil der regulären Zusammenarbeit auf technischer Ebene zur Unterstützung der EU-Lageeinschätzung sollte die ENISA auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen, ihrer eigenen Analysen und anhand von Berichten, die sie von den CSIRTs der Mitgliedstaaten oder den nationalen Anlaufstellen für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen gemäß der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148, in beiden Fällen auf freiwilliger Basis, dem Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) bei Europol und dem CERT-EU sowie gegebenenfalls dem EU-Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse (EU INTCEN) des Europäischen Auswärtigen Dienstes erhalten hat, regelmäßig und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eingehende EU-Cybersicherheitslageberichte über Sicherheitsvorfälle und Bedrohungen erstellen. Dieser Bericht sollte dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und dem CSIRTs-Netz zur Verfügung gestellt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 32","erwgr-32",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 38","erwgr-38",[],false]