[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-38-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291339,"ErwGr. 38","erwgr-38",null,"Erwägungsgründe","Um die Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit besser verstehen und den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union langfristige strategische Beratung anbieten zu können, muss die ENISA aktuelle und neu auftretende Cybersicherheitsrisiken analysieren. Hierzu sollte die ENISA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls Statistikämtern und anderen Stellen einschlägige öffentlich zugängliche oder freiwillig bereitgestellte Informationen sammeln und Analysen neu entstehender Technik sowie themenspezifische Bewertungen dazu durchführen, welche gesellschaftlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und regulatorischen Folgen technische Innovationen für die Netz- und Informationssicherheit, insbesondere die Cybersicherheit, haben. Die ENISA sollte die Mitgliedstaaten sowie die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union darüber hinaus bei der Ermittlung sich abzeichnender Cybersicherheitsrisiken und bei der Vermeidung von Vorfällen unterstützen, indem sie Analysen der Cyberbedrohungen, Sicherheitslücken und Sicherheitsvorfälle durchführt.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 38\n\nUm die Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit besser verstehen und den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union langfristige strategische Beratung anbieten zu können, muss die ENISA aktuelle und neu auftretende Cybersicherheitsrisiken analysieren. Hierzu sollte die ENISA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls Statistikämtern und anderen Stellen einschlägige öffentlich zugängliche oder freiwillig bereitgestellte Informationen sammeln und Analysen neu entstehender Technik sowie themenspezifische Bewertungen dazu durchführen, welche gesellschaftlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und regulatorischen Folgen technische Innovationen für die Netz- und Informationssicherheit, insbesondere die Cybersicherheit, haben. Die ENISA sollte die Mitgliedstaaten sowie die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union darüber hinaus bei der Ermittlung sich abzeichnender Cybersicherheitsrisiken und bei der Vermeidung von Vorfällen unterstützen, indem sie Analysen der Cyberbedrohungen, Sicherheitslücken und Sicherheitsvorfälle durchführt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 35","erwgr-35",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 41","erwgr-41",[],false]