[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-39-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291340,"ErwGr. 39","erwgr-39",null,"Erwägungsgründe","Um die Abwehrfähigkeit der Union zu stärken, sollte die ENISA Fachwissen im Bereich der Cybersicherheit der Infrastrukturen, insbesondere zur Unterstützung der in Anhang II der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 aufgeführten Sektoren und der Infrastrukturen, die von den in Anhang III jener Richtlinie aufgeführten Anbietern digitaler Dienste genutzt werden, aufbauen, indem Beratung, Leitlinien zur Verfügung gestellt und bewährte Verfahren ausgetauscht werden. Um den Zugang zu besser strukturierten Informationen über Cybersicherheitsrisiken und mögliche Abhilfemaßnahmen zu erleichtern, sollte die ENISA das Informationsportal der Union aufbauen und pflegen, über das der Öffentlichkeit Informationen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und der Mitgliedstaaten zur Cybersicherheit bereitgestellt werden. Ein leichterer Zugang zu besser strukturierten Informationen über Cybersicherheitsrisiken und mögliche Abhilfemaßnahmen könnte den Mitgliedstaaten auch dabei helfen, ihre Kapazitäten auszubauen und ihre Verfahren aufeinander abzustimmen, sodass die Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen insgesamt gestärkt wird.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 39\n\nUm die Abwehrfähigkeit der Union zu stärken, sollte die ENISA Fachwissen im Bereich der Cybersicherheit der Infrastrukturen, insbesondere zur Unterstützung der in Anhang II der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 aufgeführten Sektoren und der Infrastrukturen, die von den in Anhang III jener Richtlinie aufgeführten Anbietern digitaler Dienste genutzt werden, aufbauen, indem Beratung, Leitlinien zur Verfügung gestellt und bewährte Verfahren ausgetauscht werden. Um den Zugang zu besser strukturierten Informationen über Cybersicherheitsrisiken und mögliche Abhilfemaßnahmen zu erleichtern, sollte die ENISA das Informationsportal der Union aufbauen und pflegen, über das der Öffentlichkeit Informationen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und der Mitgliedstaaten zur Cybersicherheit bereitgestellt werden. Ein leichterer Zugang zu besser strukturierten Informationen über Cybersicherheitsrisiken und mögliche Abhilfemaßnahmen könnte den Mitgliedstaaten auch dabei helfen, ihre Kapazitäten auszubauen und ihre Verfahren aufeinander abzustimmen, sodass die Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen insgesamt gestärkt wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 36","erwgr-36",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 42","erwgr-42",[],false]