[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-40-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291341,"ErwGr. 40","erwgr-40",null,"Erwägungsgründe","Die ENISA sollte dabei mitwirken, die Öffentlichkeit für Cybersicherheitsrisiken zu sensibilisieren, unter anderem durch eine unionsweite Sensibilisierungskampagne, die Förderung von Schulungen, und Leitlinien für bewährte Verfahren, die sich an Bürger, Organisationen und Unternehmen richten. Darüber hinaus sollte die ENISA einen Beitrag dazu leisten, bewährte Verfahren und Lösungen, einschließlich Cyberhygiene und Cyberkompetenz, auf der Ebene von Bürgern, Organisationen und Unternehmen zu fördern, indem sie öffentlich verfügbare Informationen über erhebliche Sicherheitsvorfälle sammelt und analysiert und Berichte und Leitlinien hierüber erstellt und veröffentlicht, die das Niveau der Abwehrbereitschaft und Abwehrfähigkeit von Bürgern, Organisationen und Unternehmen insgesamt erhöhen. Die ENISA sollte sich außerdem bemühen, Verbrauchern relevante Informationen über anwendbare Zertifizierungsschemata an die Hand zu geben, indem sie beispielsweise Leitlinien und Empfehlungen bereitstellt. Ferner sollte die ENISA gemäß dem mit der Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2018 aufgestellten Aktionsplan für digitale Bildung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union regelmäßige öffentliche Aufklärungskampagnen durchführen, die sich an die Endnutzer richten, um sicherere Verhaltensweisen der Nutzer im Internet und digitale Kompetenz zu fördern, die Nutzer stärker für potenzielle Bedrohungen im Internet — auch für die Internetkriminalität wie das Abgreifen von Daten (Phishing), Botnets, Finanz- und Bankenbetrug sowie Datenbetrug — zu sensibilisieren und einfache Empfehlungen in Bezug auf mehrstufige Authentifizierung, Patching, Verschlüsselung, Anonymisierung und Datenschutz zu geben.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 40\n\nDie ENISA sollte dabei mitwirken, die Öffentlichkeit für Cybersicherheitsrisiken zu sensibilisieren, unter anderem durch eine unionsweite Sensibilisierungskampagne, die Förderung von Schulungen, und Leitlinien für bewährte Verfahren, die sich an Bürger, Organisationen und Unternehmen richten. Darüber hinaus sollte die ENISA einen Beitrag dazu leisten, bewährte Verfahren und Lösungen, einschließlich Cyberhygiene und Cyberkompetenz, auf der Ebene von Bürgern, Organisationen und Unternehmen zu fördern, indem sie öffentlich verfügbare Informationen über erhebliche Sicherheitsvorfälle sammelt und analysiert und Berichte und Leitlinien hierüber erstellt und veröffentlicht, die das Niveau der Abwehrbereitschaft und Abwehrfähigkeit von Bürgern, Organisationen und Unternehmen insgesamt erhöhen. Die ENISA sollte sich außerdem bemühen, Verbrauchern relevante Informationen über anwendbare Zertifizierungsschemata an die Hand zu geben, indem sie beispielsweise Leitlinien und Empfehlungen bereitstellt. Ferner sollte die ENISA gemäß dem mit der Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2018 aufgestellten Aktionsplan für digitale Bildung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union regelmäßige öffentliche Aufklärungskampagnen durchführen, die sich an die Endnutzer richten, um sicherere Verhaltensweisen der Nutzer im Internet und digitale Kompetenz zu fördern, die Nutzer stärker für potenzielle Bedrohungen im Internet — auch für die Internetkriminalität wie das Abgreifen von Daten (Phishing), Botnets, Finanz- und Bankenbetrug sowie Datenbetrug — zu sensibilisieren und einfache Empfehlungen in Bezug auf mehrstufige Authentifizierung, Patching, Verschlüsselung, Anonymisierung und Datenschutz zu geben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 37","erwgr-37",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 43","erwgr-43",[],false]