[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-50-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291351,"ErwGr. 50","erwgr-50",null,"Erwägungsgründe","Die ENISA sollte die Mitgliedstaaten, die Hersteller oder die Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen dazu anspornen, ihre allgemeinen Sicherheitsstandards zu heben, damit alle Internetnutzer die erforderlichen Vorkehrungen für ihre persönliche Cybersicherheit treffen können und sie sollte Anreize dazu geben. So sollten Hersteller und Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen jegliche notwendigen Aktualisierungen bereitstellen und diese IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse zurückrufen, vom Markt nehmen oder umrüsten, wenn sie den Cybersicherheitsstandards nicht genügen, während Einführer und Händler sicherstellen sollten, dass IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, die sie in der Union vermarkten, den geltenden Anforderungen genügen und kein Risiko für die Verbraucher in der Union darstellen.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 50\n\nDie ENISA sollte die Mitgliedstaaten, die Hersteller oder die Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen dazu anspornen, ihre allgemeinen Sicherheitsstandards zu heben, damit alle Internetnutzer die erforderlichen Vorkehrungen für ihre persönliche Cybersicherheit treffen können und sie sollte Anreize dazu geben. So sollten Hersteller und Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen jegliche notwendigen Aktualisierungen bereitstellen und diese IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse zurückrufen, vom Markt nehmen oder umrüsten, wenn sie den Cybersicherheitsstandards nicht genügen, während Einführer und Händler sicherstellen sollten, dass IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, die sie in der Union vermarkten, den geltenden Anforderungen genügen und kein Risiko für die Verbraucher in der Union darstellen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 49","erwgr-49",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 47","erwgr-47",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 51","erwgr-51",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 52","erwgr-52",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 53","erwgr-53",[],false]