[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-59-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291360,"ErwGr. 59","erwgr-59",null,"Erwägungsgründe","Damit die ENISA reibungslos funktioniert, ist es erforderlich, dass ihr Exekutivdirektor aufgrund seiner Verdienste und nachgewiesenen Verwaltungs- und Managementfähigkeiten ernannt wird und über einschlägige Sachkenntnis und Erfahrungen auf dem Gebiet der Cybersicherheit verfügt. Die Aufgaben des Exekutivdirektors sollten in völliger Unabhängigkeit wahrgenommen werden. Der Exekutivdirektor sollte nach Anhörung der Kommission einen Vorschlag für das jährliche Arbeitsprogramm der ENISA ausarbeiten und alle erforderlichen Maßnahmen zu dessen ordnungsgemäßer Durchführung ergreifen. Der Exekutivdirektor sollte einen dem Verwaltungsrat vorzulegenden Jahresbericht, in dem auch die Umsetzung des jährlichen Arbeitsprogramms der ENISA behandelt wird, ausarbeiten, einen Entwurf eines Voranschlags für die Einnahmen und Ausgaben der ENISA erstellen und den Haushaltsplan ausführen. Der Exekutivdirektor sollte zudem die Möglichkeit haben, Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzusetzen, die sich mit wissenschaftlichen, technischen, rechtlichen oder sozioökonomischen Einzelfragen befassen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines möglichen europäischen Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung (im Folgenden „mögliches Schema“) wird die Einrichtung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe für notwendig erachtet. Der Exekutivdirektor sollte dafür sorgen, dass die Mitglieder der Ad-hoc-Arbeitsgruppen höchsten fachlichen Ansprüchen genügen, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern besteht und dass je nach behandelter Einzelfrage gegebenenfalls ein angemessenes Gleichgewicht zwischen öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten, den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und dem Privatsektor einschließlich der Wirtschaft, der Nutzer und wissenschaftlicher Sachverständiger für Netz- und Informationssicherheit gewahrt wird.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 59\n\nDamit die ENISA reibungslos funktioniert, ist es erforderlich, dass ihr Exekutivdirektor aufgrund seiner Verdienste und nachgewiesenen Verwaltungs- und Managementfähigkeiten ernannt wird und über einschlägige Sachkenntnis und Erfahrungen auf dem Gebiet der Cybersicherheit verfügt. Die Aufgaben des Exekutivdirektors sollten in völliger Unabhängigkeit wahrgenommen werden. Der Exekutivdirektor sollte nach Anhörung der Kommission einen Vorschlag für das jährliche Arbeitsprogramm der ENISA ausarbeiten und alle erforderlichen Maßnahmen zu dessen ordnungsgemäßer Durchführung ergreifen. Der Exekutivdirektor sollte einen dem Verwaltungsrat vorzulegenden Jahresbericht, in dem auch die Umsetzung des jährlichen Arbeitsprogramms der ENISA behandelt wird, ausarbeiten, einen Entwurf eines Voranschlags für die Einnahmen und Ausgaben der ENISA erstellen und den Haushaltsplan ausführen. Der Exekutivdirektor sollte zudem die Möglichkeit haben, Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzusetzen, die sich mit wissenschaftlichen, technischen, rechtlichen oder sozioökonomischen Einzelfragen befassen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines möglichen europäischen Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung (im Folgenden „mögliches Schema“) wird die Einrichtung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe für notwendig erachtet. 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