[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-61-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291362,"ErwGr. 61","erwgr-61",null,"Erwägungsgründe","Die ENISA sollte über eine ENISA-Beratungsgruppe als Beratungsgremium verfügen, um einen regelmäßigen Dialog mit dem Privatsektor, den Verbraucherorganisationen und sonstigen relevanten Interessenträgern sicherzustellen. Die vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Exekutivdirektors eingesetzte ENISA-Beratungsgruppe sollte hauptsächlich Fragen behandeln, die die Beteiligten betreffen, und diese der ENISA zur Kenntnis bringen. Die ENISA-Beratungsgruppe sollte vor allem im Hinblick auf den Entwurf des jährlichen Arbeitsprogramms der ENISA hinzugezogen werden. Die Zusammensetzung der ENISA-Beratungsgruppe und die dieser Gruppe übertragenen Aufgaben, sollten gewährleisten, dass die Interessenträger bei der Tätigkeit der ENISA ausreichend vertreten sind.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 61\n\nDie ENISA sollte über eine ENISA-Beratungsgruppe als Beratungsgremium verfügen, um einen regelmäßigen Dialog mit dem Privatsektor, den Verbraucherorganisationen und sonstigen relevanten Interessenträgern sicherzustellen. Die vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Exekutivdirektors eingesetzte ENISA-Beratungsgruppe sollte hauptsächlich Fragen behandeln, die die Beteiligten betreffen, und diese der ENISA zur Kenntnis bringen. Die ENISA-Beratungsgruppe sollte vor allem im Hinblick auf den Entwurf des jährlichen Arbeitsprogramms der ENISA hinzugezogen werden. Die Zusammensetzung der ENISA-Beratungsgruppe und die dieser Gruppe übertragenen Aufgaben, sollten gewährleisten, dass die Interessenträger bei der Tätigkeit der ENISA ausreichend vertreten sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 60","erwgr-60",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 59","erwgr-59",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 58","erwgr-58",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 62","erwgr-62",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 63","erwgr-63",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 64","erwgr-64",[],false]