[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-75-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291376,"ErwGr. 75","erwgr-75",null,"Erwägungsgründe","Mit den europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung sollte gewährleistet werden, dass die nach solchen Systemen zertifizierten IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse bestimmten Anforderungen genügen, deren Ziel es ist, die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten, Funktionen oder Dienste, die von diesen Produkten, Diensten und Prozessen angeboten oder über diese zugänglich gemacht werden, während deren gesamten Lebenszyklus zu schützen. In dieser Verordnung können nicht alle Anforderungen an die Cybersicherheit sämtlicher IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse im Einzelnen festgelegt werden. Die Vielfalt der IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse und der damit zusammenhängenden Anforderungen an die Cybersicherheit ist so groß, dass es sehr schwierig ist, allgemeine Anforderungen an die Cybersicherheit zu entwickeln, die unter allen Umständen gültig sind. Es gilt daher, ein breit gefasstes und allgemeines Konzept der Cybersicherheit für die Zwecke der Zertifizierung zu verabschieden, das durch besondere Cybersicherheitsziele ergänzt werden sollte, die bei der Konzeption der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung berücksichtigt werden müssen. Die Modalitäten, wie diese Ziele für bestimmte IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse erreicht werden sollen, sollten dann weiter im Einzelnen auf der Grundlage des jeweiligen von der Kommission angenommenen Zertifizierungsschemas festgelegt werden, etwa durch Verweise auf Normen oder technische Spezifikationen, wenn keine angemessenen Normen verfügbar sind.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 75\n\nMit den europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung sollte gewährleistet werden, dass die nach solchen Systemen zertifizierten IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse bestimmten Anforderungen genügen, deren Ziel es ist, die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten, Funktionen oder Dienste, die von diesen Produkten, Diensten und Prozessen angeboten oder über diese zugänglich gemacht werden, während deren gesamten Lebenszyklus zu schützen. In dieser Verordnung können nicht alle Anforderungen an die Cybersicherheit sämtlicher IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse im Einzelnen festgelegt werden. Die Vielfalt der IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse und der damit zusammenhängenden Anforderungen an die Cybersicherheit ist so groß, dass es sehr schwierig ist, allgemeine Anforderungen an die Cybersicherheit zu entwickeln, die unter allen Umständen gültig sind. Es gilt daher, ein breit gefasstes und allgemeines Konzept der Cybersicherheit für die Zwecke der Zertifizierung zu verabschieden, das durch besondere Cybersicherheitsziele ergänzt werden sollte, die bei der Konzeption der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung berücksichtigt werden müssen. Die Modalitäten, wie diese Ziele für bestimmte IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse erreicht werden sollen, sollten dann weiter im Einzelnen auf der Grundlage des jeweiligen von der Kommission angenommenen Zertifizierungsschemas festgelegt werden, etwa durch Verweise auf Normen oder technische Spezifikationen, wenn keine angemessenen Normen verfügbar sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 74","erwgr-74",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 73","erwgr-73",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 72","erwgr-72",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 76","erwgr-76",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 77","erwgr-77",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 78","erwgr-78",[],false]