[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-85-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291386,"ErwGr. 85","erwgr-85",null,"Erwägungsgründe","Die ENISA sollte eine eigene Website unterhalten, auf der sie über die europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung informiert und für diese wirbt und auf der unter anderem die Aufträge für die Ausarbeitung eines möglichen Schemas und die Rückmeldungen im Rahmen des Konsultationsverfahrens, das von der ENISA in der Ausarbeitungsphase durchgeführt wird, zur Verfügung stehen. Auf der Website sollten auch Informationen über die europäischen Cybersicherheitszertifikate und die nach dieser Verordnung ausgestellten EU-Konformitätserklärungen einschließlich Informationen zum Widerruf und Ablauf solcher europäischen Cybersicherheitszertifikate und EU-Konformitätserklärungen bereitgestellt werden. Auf der Website sollten auch diejenigen nationalen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung angegeben werden, die durch ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung ersetzt wurden.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 85\n\nDie ENISA sollte eine eigene Website unterhalten, auf der sie über die europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung informiert und für diese wirbt und auf der unter anderem die Aufträge für die Ausarbeitung eines möglichen Schemas und die Rückmeldungen im Rahmen des Konsultationsverfahrens, das von der ENISA in der Ausarbeitungsphase durchgeführt wird, zur Verfügung stehen. Auf der Website sollten auch Informationen über die europäischen Cybersicherheitszertifikate und die nach dieser Verordnung ausgestellten EU-Konformitätserklärungen einschließlich Informationen zum Widerruf und Ablauf solcher europäischen Cybersicherheitszertifikate und EU-Konformitätserklärungen bereitgestellt werden. Auf der Website sollten auch diejenigen nationalen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung angegeben werden, die durch ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung ersetzt wurden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 84","erwgr-84",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 83","erwgr-83",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 82","erwgr-82",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 86","erwgr-86",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 87","erwgr-87",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 88","erwgr-88",[],false]