[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-88-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291389,"ErwGr. 88","erwgr-88",null,"Erwägungsgründe","Bei der Vertrauenswürdigkeitsstufe „niedrig“ sollte sich die Bewertung mindestens auf die folgenden Vertrauenswürdigkeitskomponenten stützen: Die Bewertung sollte mindestens eine Überprüfung der technischen Dokumentation des IKT-Produkts -Dienstes oder -Prozesses durch die Konformitätsbewertungsstelle umfassen. Schließt die Zertifizierung IKT-Prozesse ein, sollte auch das Verfahren zur Konzipierung, Entwicklung und Pflege eines IKT-Produkts oder -Dienstes einer technischen Überprüfung unterzogen werden. Ist in einem europäischen Schema für die Cybersicherheitszertifizierung eine Selbstbewertung der Konformität vorgesehen, so sollte es genügen, wenn der Hersteller oder Anbieter von IKT- Produkten, Diensten oder Prozessen eine Selbstbewertung der Konformität des IKT-Produkts, -Dienstes oder -Prozesses, mit dem Zertifizierungsschema vornimmt.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 88\n\nBei der Vertrauenswürdigkeitsstufe „niedrig“ sollte sich die Bewertung mindestens auf die folgenden Vertrauenswürdigkeitskomponenten stützen: Die Bewertung sollte mindestens eine Überprüfung der technischen Dokumentation des IKT-Produkts -Dienstes oder -Prozesses durch die Konformitätsbewertungsstelle umfassen. Schließt die Zertifizierung IKT-Prozesse ein, sollte auch das Verfahren zur Konzipierung, Entwicklung und Pflege eines IKT-Produkts oder -Dienstes einer technischen Überprüfung unterzogen werden. Ist in einem europäischen Schema für die Cybersicherheitszertifizierung eine Selbstbewertung der Konformität vorgesehen, so sollte es genügen, wenn der Hersteller oder Anbieter von IKT- Produkten, Diensten oder Prozessen eine Selbstbewertung der Konformität des IKT-Produkts, -Dienstes oder -Prozesses, mit dem Zertifizierungsschema vornimmt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 87","erwgr-87",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 86","erwgr-86",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 85","erwgr-85",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 89","erwgr-89",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 90","erwgr-90",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 91","erwgr-91",[],false]