[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-92-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291393,"ErwGr. 92","erwgr-92",null,"Erwägungsgründe","In einigen Bereichen könnte es künftig notwendig werden, bestimmte Anforderungen an die Cybersicherheit und die entsprechende Zertifizierung für bestimmte IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse verbindlich vorzuschreiben, um das Niveau der Cybersicherheit in der Union zu erhöhen. Die Kommission sollte die Auswirkungen der angenommenen europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung auf die Verfügbarkeit sicherer IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse im Binnenmarkt regelmäßig überwachen und sollte regelmäßig bewerten, inwieweit die Zertifizierungsschemata durch die Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen in der Union genutzt werden. Die Effizienz der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung und die Frage, ob bestimmte Systeme verbindlich vorgeschrieben werden sollten, sollte anhand der Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Cybersicherheit, insbesondere der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148, unter Berücksichtigung der Sicherheit der von Betreibern wesentlicher Dienste genutzten Netz- und Informationssysteme bewertet werden.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 92\n\nIn einigen Bereichen könnte es künftig notwendig werden, bestimmte Anforderungen an die Cybersicherheit und die entsprechende Zertifizierung für bestimmte IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse verbindlich vorzuschreiben, um das Niveau der Cybersicherheit in der Union zu erhöhen. Die Kommission sollte die Auswirkungen der angenommenen europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung auf die Verfügbarkeit sicherer IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse im Binnenmarkt regelmäßig überwachen und sollte regelmäßig bewerten, inwieweit die Zertifizierungsschemata durch die Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen in der Union genutzt werden. Die Effizienz der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung und die Frage, ob bestimmte Systeme verbindlich vorgeschrieben werden sollten, sollte anhand der Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Cybersicherheit, insbesondere der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148, unter Berücksichtigung der Sicherheit der von Betreibern wesentlicher Dienste genutzten Netz- und Informationssysteme bewertet werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 91","erwgr-91",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 90","erwgr-90",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 89","erwgr-89",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 93","erwgr-93",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 94","erwgr-94",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 95","erwgr-95",[],false]