[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csa-erwgr-93-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csa","über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526\u002F2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019R0881",17291394,"ErwGr. 93","erwgr-93",null,"Erwägungsgründe","Die europäischen Cybersicherheitszertifikate und die EU-Konformitätserklärung sollten den Endnutzern dabei helfen, kundige Entscheidungen zu treffen. Daher sollten IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, die zertifiziert wurden oder für die eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde, strukturierte Informationen beigegeben werden, die an das erwartete technische Niveau des vorgesehenen Endnutzers angepasst sind. Alle diese Informationen sollten online verfügbar sein, und gegebenenfalls physisch bereitgestellt werden. Der Endnutzer sollte Zugang zu Informationen über die Kennnummer des Zertifizierungsschemas, die Vertrauenswürdigkeitsstufe, die Beschreibung der Cybersicherheitsrisiken in Verbindung mit dem IKT-Produkt, -Dienst oder -Prozess sowie die ausstellende Stelle haben oder eine Kopie des europäischen Cybersicherheitszertifikats erhalten können. Darüber hinaus sollten die Endnutzer über die Politik des Herstellers oder Anbieters von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen zur Förderung der Cybersicherheit, d. h. darüber, wie lange ein Endnutzer Aktualisierungen oder Patches im Bereich der Cybersicherheit erwarten kann, informiert sein. Gegebenenfalls sollten Leitlinien über Maßnahmen oder Einstellungen, die der Endnutzer von IKT-Produkten oder -Diensten zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Cybersicherheit vornehmen kann, und Kontaktinformationen einer zentralen Anlaufstelle zur Meldung von Cyberangriffen und zur Unterstützung im Fall von Cyberangriffen (neben der automatischen Berichterstattung) zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen sollten regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden und auf einer Website, die Informationen über das europäische Schema für die Cybersicherheitszertifizierung bereitstellt, zur Verfügung stehen.","CSA - Erwägungsgründe - ErwGr. 93\n\nDie europäischen Cybersicherheitszertifikate und die EU-Konformitätserklärung sollten den Endnutzern dabei helfen, kundige Entscheidungen zu treffen. Daher sollten IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, die zertifiziert wurden oder für die eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde, strukturierte Informationen beigegeben werden, die an das erwartete technische Niveau des vorgesehenen Endnutzers angepasst sind. Alle diese Informationen sollten online verfügbar sein, und gegebenenfalls physisch bereitgestellt werden. Der Endnutzer sollte Zugang zu Informationen über die Kennnummer des Zertifizierungsschemas, die Vertrauenswürdigkeitsstufe, die Beschreibung der Cybersicherheitsrisiken in Verbindung mit dem IKT-Produkt, -Dienst oder -Prozess sowie die ausstellende Stelle haben oder eine Kopie des europäischen Cybersicherheitszertifikats erhalten können. Darüber hinaus sollten die Endnutzer über die Politik des Herstellers oder Anbieters von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen zur Förderung der Cybersicherheit, d. h. darüber, wie lange ein Endnutzer Aktualisierungen oder Patches im Bereich der Cybersicherheit erwarten kann, informiert sein. Gegebenenfalls sollten Leitlinien über Maßnahmen oder Einstellungen, die der Endnutzer von IKT-Produkten oder -Diensten zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Cybersicherheit vornehmen kann, und Kontaktinformationen einer zentralen Anlaufstelle zur Meldung von Cyberangriffen und zur Unterstützung im Fall von Cyberangriffen (neben der automatischen Berichterstattung) zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen sollten regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden und auf einer Website, die Informationen über das europäische Schema für die Cybersicherheitszertifizierung bereitstellt, zur Verfügung stehen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 92","erwgr-92",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 91","erwgr-91",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 90","erwgr-90",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 94","erwgr-94",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 95","erwgr-95",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 96","erwgr-96",[],false]