[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csddd-art-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csddd","über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 und der Verordnung (EU) 2023\u002F2859","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-07-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1760",13306013,"Art. 12","art-12","Abhilfe für tatsächliche negative Auswirkungen",null,"(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Unternehmen Abhilfe leistet, wenn es eine tatsächliche negative Auswirkung allein oder gemeinsam mit anderen verursacht hat.\n(2) Werden die tatsächlichen negativen Auswirkungen lediglich vom Geschäftspartner des Unternehmens verursacht, so kann das Unternehmen freiwillig Abhilfe leisten. Das Unternehmen kann auch seine Fähigkeit nutzen, Einfluss auf den Geschäftspartner zu nehmen, der die negativen Auswirkungen verursacht, um so Abhilfe zu schaffen.","CSDDD - Art. 12 Abhilfe für tatsächliche negative Auswirkungen\n\n(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Unternehmen Abhilfe leistet, wenn es eine tatsächliche negative Auswirkung allein oder gemeinsam mit anderen verursacht hat.\n(2) Werden die tatsächlichen negativen Auswirkungen lediglich vom Geschäftspartner des Unternehmens verursacht, so kann das Unternehmen freiwillig Abhilfe leisten. Das Unternehmen kann auch seine Fähigkeit nutzen, Einfluss auf den Geschäftspartner zu nehmen, der die negativen Auswirkungen verursacht, um so Abhilfe zu schaffen.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 11","Behebung tatsächlicher negativer Auswirkungen","art-11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 10","Verhinderung potenzieller negativer Auswirkungen","art-10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 9","Priorisierung der ermittelten tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen","art-9",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 13","Sinnvolle Einbeziehung von Interessenträgern","art-13",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 14","Meldemechanismus und Beschwerdeverfahren","art-14",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 15","Überwachung","art-15",[],false]