[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csddd-art-31-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csddd","über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 und der Verordnung (EU) 2023\u002F2859","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-07-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1760",13306035,"Art. 31","art-31","Öffentliche Unterstützung, öffentliche Auftragsvergabe und öffentliche Konzessionen",null,"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus den Bestimmungen des nationalen Rechts zur Umsetzung dieser Richtlinie ergeben, oder deren freiwillige Umsetzung als ein umweltrelevanter oder sozialer Aspekt gilt, den die öffentlichen Auftraggeber im Einklang mit den Richtlinien 2014\u002F23\u002FEU, 2014\u002F24\u002FEU und 2014\u002F25\u002FEU als Teil der Vergabekriterien für öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge sowie als umweltrelevante oder soziale Bedingung berücksichtigen können, die die öffentlichen Auftraggeber im Einklang mit den genannten Richtlinien in Bezug auf die Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen festlegen können.","CSDDD - Art. 31 Öffentliche Unterstützung, öffentliche Auftragsvergabe und öffentliche Konzessionen\n\nDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus den Bestimmungen des nationalen Rechts zur Umsetzung dieser Richtlinie ergeben, oder deren freiwillige Umsetzung als ein umweltrelevanter oder sozialer Aspekt gilt, den die öffentlichen Auftraggeber im Einklang mit den Richtlinien 2014\u002F23\u002FEU, 2014\u002F24\u002FEU und 2014\u002F25\u002FEU als Teil der Vergabekriterien für öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge sowie als umweltrelevante oder soziale Bedingung berücksichtigen können, die die öffentlichen Auftraggeber im Einklang mit den genannten Richtlinien in Bezug auf die Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen festlegen können.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 30","Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern","art-30",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 29","Zivilrechtliche Haftung von Unternehmen und Anspruch auf vollständige Entschädigung","art-29",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 28","Europäisches Netz der Aufsichtsbehörden","art-28",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 32","Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937","art-32",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 33","Änderung der Verordnung (EU) 2023\u002F2859","art-33",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 34","Ausübung der Befugnisübertragung","art-34",[],false]