[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csddd-erwgr-33-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csddd","über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 und der Verordnung (EU) 2023\u002F2859","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-07-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1760",13305927,"ErwGr. 33","erwgr-33",null,"Erwägungsgründe","Je nach den Umständen müssen Unternehmen möglicherweise zusätzliche Standards in Erwägung ziehen. Unter Berücksichtigung spezifischer Kontexte oder sich überschneidender Faktoren wie Geschlecht, Alter, Rasse, ethnische Herkunft, Klasse, Kastenzugehörigkeit, Bildung, Migrationsstatus, Behinderung sowie sozialer und wirtschaftlicher Status sollten Unternehmen so im Rahmen eines geschlechter- und kulturgerechten Ansatzes für die Sorgfaltspflicht ein besonderes Augenmerk auf etwaige negative Auswirkungen auf Personen legen, die aufgrund von Marginalisierung, Schutzbedürftigkeit oder anderen Umständen einzeln oder als Teil bestimmter Gruppen oder Gemeinschaften — einschließlich indigener Völker, die gemäß der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, auch in Bezug auf die freiwillige, vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung, geschützt sind — einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Dabei müssen Unternehmen gegebenenfalls internationalen Instrumenten wie dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau oder dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen.","CSDDD - Erwägungsgründe - ErwGr. 33\n\nJe nach den Umständen müssen Unternehmen möglicherweise zusätzliche Standards in Erwägung ziehen. Unter Berücksichtigung spezifischer Kontexte oder sich überschneidender Faktoren wie Geschlecht, Alter, Rasse, ethnische Herkunft, Klasse, Kastenzugehörigkeit, Bildung, Migrationsstatus, Behinderung sowie sozialer und wirtschaftlicher Status sollten Unternehmen so im Rahmen eines geschlechter- und kulturgerechten Ansatzes für die Sorgfaltspflicht ein besonderes Augenmerk auf etwaige negative Auswirkungen auf Personen legen, die aufgrund von Marginalisierung, Schutzbedürftigkeit oder anderen Umständen einzeln oder als Teil bestimmter Gruppen oder Gemeinschaften — einschließlich indigener Völker, die gemäß der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, auch in Bezug auf die freiwillige, vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung, geschützt sind — einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Dabei müssen Unternehmen gegebenenfalls internationalen Instrumenten wie dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau oder dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 30","erwgr-30",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 36","erwgr-36",[],false]