[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csddd-erwgr-47-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csddd","über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 und der Verordnung (EU) 2023\u002F2859","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-07-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1760",13305942,"ErwGr. 47","erwgr-47",null,"Erwägungsgründe","Die Bekämpfung schädlicher Beschaffungsmethoden und des Preisdrucks auf die Erzeuger, insbesondere auf kleinere Wirtschaftsteilnehmer, ist im Zusammenhang mit dem Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Nahrungs- und Futtermitteln besonders wichtig. Um die Machtungleichgewichte im Agrarsektor zu beheben, faire Preise für alle Glieder der Lebensmittelkette sicherzustellen und die Position der Landwirte zu stärken, sollten große Lebensmittelverarbeiter und Einzelhändler ihre Beschaffungsmethoden anpassen und eine Beschaffungspolitik entwickeln und verfolgen, mit der zu existenzsichernden Löhnen und Einkommen für ihre Lieferanten beigetragen wird. Die vorliegende Richtlinie findet nur auf das Geschäftsgebaren der größten Wirtschaftsteilnehmer, d. h. derjenigen mit einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 000 000 EUR, Anwendung und sollte somit landwirtschaftlichen Erzeugern mit einer geringeren Verhandlungsmacht zugutekommen. Da Unternehmen, die nach dem Recht eines Drittlandes gegründet wurden, gleichermaßen unter diese Richtlinie fallen, würde dies darüber hinaus die landwirtschaftlichen Erzeuger in der Union vor unlauterem Wettbewerb und vor schädlichen Methoden von Wirtschaftsteilnehmern, die nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der Union niedergelassen sind, schützen.","CSDDD - Erwägungsgründe - ErwGr. 47\n\nDie Bekämpfung schädlicher Beschaffungsmethoden und des Preisdrucks auf die Erzeuger, insbesondere auf kleinere Wirtschaftsteilnehmer, ist im Zusammenhang mit dem Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Nahrungs- und Futtermitteln besonders wichtig. Um die Machtungleichgewichte im Agrarsektor zu beheben, faire Preise für alle Glieder der Lebensmittelkette sicherzustellen und die Position der Landwirte zu stärken, sollten große Lebensmittelverarbeiter und Einzelhändler ihre Beschaffungsmethoden anpassen und eine Beschaffungspolitik entwickeln und verfolgen, mit der zu existenzsichernden Löhnen und Einkommen für ihre Lieferanten beigetragen wird. Die vorliegende Richtlinie findet nur auf das Geschäftsgebaren der größten Wirtschaftsteilnehmer, d. h. derjenigen mit einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 000 000 EUR, Anwendung und sollte somit landwirtschaftlichen Erzeugern mit einer geringeren Verhandlungsmacht zugutekommen. Da Unternehmen, die nach dem Recht eines Drittlandes gegründet wurden, gleichermaßen unter diese Richtlinie fallen, würde dies darüber hinaus die landwirtschaftlichen Erzeuger in der Union vor unlauterem Wettbewerb und vor schädlichen Methoden von Wirtschaftsteilnehmern, die nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der Union niedergelassen sind, schützen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 44","erwgr-44",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 49","erwgr-49",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 50","erwgr-50",[],false]