[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csddd-erwgr-66-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csddd","über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 und der Verordnung (EU) 2023\u002F2859","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-07-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1760",13305961,"ErwGr. 66","erwgr-66",null,"Erwägungsgründe","Um den Unternehmen Instrumente an die Hand zu geben, die sie bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten entlang ihrer Aktivitätsketten unterstützen, sollte die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern Leitlinien für Mustervertragsklauseln bereitstellen, die von den Unternehmen freiwillig als Instrument zur Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 verwendet werden können. Die Leitlinien sollten darauf abzielen, eine klare Aufgabenverteilung zwischen den Vertragsparteien und die laufende Zusammenarbeit in einer Weise zu ermöglichen, dass die in dieser Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen nicht auf einen Geschäftspartner übertragen werden können, womit der Vertrag im Falle eines Verstoßes automatisch nichtig würde. Die Leitlinien sollten den Grundsatz widerspiegeln, dass die in dieser Richtlinie vorgesehenen Sorgfaltspflichtstandards durch die bloße Abgabe vertraglicher Zusicherungen nicht erfüllt werden können.","CSDDD - Erwägungsgründe - ErwGr. 66\n\nUm den Unternehmen Instrumente an die Hand zu geben, die sie bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten entlang ihrer Aktivitätsketten unterstützen, sollte die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern Leitlinien für Mustervertragsklauseln bereitstellen, die von den Unternehmen freiwillig als Instrument zur Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 verwendet werden können. Die Leitlinien sollten darauf abzielen, eine klare Aufgabenverteilung zwischen den Vertragsparteien und die laufende Zusammenarbeit in einer Weise zu ermöglichen, dass die in dieser Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen nicht auf einen Geschäftspartner übertragen werden können, womit der Vertrag im Falle eines Verstoßes automatisch nichtig würde. Die Leitlinien sollten den Grundsatz widerspiegeln, dass die in dieser Richtlinie vorgesehenen Sorgfaltspflichtstandards durch die bloße Abgabe vertraglicher Zusicherungen nicht erfüllt werden können.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 65","erwgr-65",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 63","erwgr-63",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 67","erwgr-67",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 68","erwgr-68",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 69","erwgr-69",[],false]