[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csddd-erwgr-67-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csddd","über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 und der Verordnung (EU) 2023\u002F2859","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-07-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1760",13305962,"ErwGr. 67","erwgr-67",null,"Erwägungsgründe","Die Kommission sollte ferner unter Heranziehung einschlägiger internationaler Leitlinien und Standards und in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der Europäischen Umweltagentur, der Europäischen Arbeitsbehörde und gegebenenfalls internationaler Organisationen und anderer Gremien, die über Fachwissen im Bereich der Sorgfaltspflicht verfügen, Leitlinien — einschließlich allgemeiner Leitlinien und Leitlinien für bestimmte Branchen oder in Bezug auf spezifische negative Auswirkungen und zum Zusammenspiel zwischen dieser Richtlinie und anderen Gesetzgebungsakten der Union, mit denen dieselben Ziele verfolgt werden und die umfassendere oder spezifischere Pflichten vorsehen — herausgeben, um die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten oder die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Bewertung, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten erfüllen, in der Praxis zu unterstützen und ihnen praktische Instrumente an die Hand zu geben und um die Interessenträger zu unterstützen.","CSDDD - Erwägungsgründe - ErwGr. 67\n\nDie Kommission sollte ferner unter Heranziehung einschlägiger internationaler Leitlinien und Standards und in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der Europäischen Umweltagentur, der Europäischen Arbeitsbehörde und gegebenenfalls internationaler Organisationen und anderer Gremien, die über Fachwissen im Bereich der Sorgfaltspflicht verfügen, Leitlinien — einschließlich allgemeiner Leitlinien und Leitlinien für bestimmte Branchen oder in Bezug auf spezifische negative Auswirkungen und zum Zusammenspiel zwischen dieser Richtlinie und anderen Gesetzgebungsakten der Union, mit denen dieselben Ziele verfolgt werden und die umfassendere oder spezifischere Pflichten vorsehen — herausgeben, um die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten oder die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Bewertung, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten erfüllen, in der Praxis zu unterstützen und ihnen praktische Instrumente an die Hand zu geben und um die Interessenträger zu unterstützen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 66","erwgr-66",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 65","erwgr-65",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 64","erwgr-64",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 68","erwgr-68",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 69","erwgr-69",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 70","erwgr-70",[],false]